Befristeter Arbeitsvertrag einer Pflegekraft bis zum Tod des zu Pflegenden zulässig
Es liegt eine zulässige Zweckbefristung vor, wenn der Arbeitsvertrag einer Pflegekraft bis zum Tod des zu pflegenden Arbeitgebers befristet wird. Dies stellt einen sachlichen Grund im Sinne von § 14 Abs. 1 Nr. 4 TzBfG dar. Mehr lesen