Nachbar darf überhängende Äste abschneiden
Ein Nachbar darf die Äste eines Baumes abschneiden, die in seinen Garten ragen und stören. Dies gilt selbst dann, wenn die Gefahr besteht, dass der Baum deswegen eingeht. Steht aber unter dem Vorbehalt naturschutzrechtlicher Beschränkungen. Mehr lesen