Reisen & Urlaub
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9. Januar 2023
Flugreise: Schadensersatz, wenn fehlendes Gepäck den Reisezweck erheblich gefährdet
Muss die Airline davon ausgehen, dass Fluggepäck nur mit einer erheblichen Verzögerung am Zielort ankommen wird, muss sie ihre Fluggäste vor der Buchung darauf hinweisen. Unterbleibt der Hinweis, ist Schadensersatz zu leisten.
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