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Die eigene Wohnung vermieten: Welcher Mietvertrag ist der Richtige?

Vermieten von Wohnraum & Garage 20. November 2014
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© blackday / fotolia.com

Sind Sie längere Zeit nicht in Ihrer Wohnung oder möchten Sie Ihre Eigentumswohnung vermieten? Dann bieten wir Ihnen verschiedene Mietverträge an, die Sie individuell gestalten können. Doch welcher Mietvertrag ist der richtige?

In diesem Beitrag geben wir Ihnen einen Überblick über unser Angebot und Tipps zur Wahl des richtigen Vertrags.

Welche Mietverträge stehen zur Auswahl?

Als Eigentümer oder Verwalter von Wohnraum stehen Ihnen die drei ersten Verträge zur Verfügung. Sollten Sie selbst Mieter einer Wohnung sein und diese in Teilen oder komplett vermieten wollen, nutzen Sie bitte den Unter- oder Zwischenmietvertrag. Bitte beachten Sie, sowohl eine Unter- oder Zwischenvermietung benötigt zwingend die Zustimmung Ihres Vermieters. Entsprechende Anschreiben an den Vermieter mit Bitte um Zustimmung zur Untervermietung bzw. Zwischenvermietung erhalten Sie bei uns kostenlos.

Wohnungsmietvertrag

Der Wohnungsmietvertrag ist ein klassischer Mietvertrag und eignet sich für unmöblierte Eigentumswohnungen in einem Mehrfamilienhaus. Sonderausstattungen der Wohnung können in den Mietvertrag aufgenommen werden. Der Vertrag bietet Ihnen weiterhin Möglichkeiten zur Vereinbarung von Festmietzeiten, automatischen Vertragsbeendigung etc. Die Regelungen zu Schönheitsreparaturen werden von unseren Kanzleipartnern auf dem aktuellen Stand gehalten. Auch auf eine Hausordnung können Sie in dem Vertrag verweisen.

Hausmietvertrag

Wenn Sie Ihr Einfamilienhaus, Doppelhaushälfte oder Reihenhaus vermieten möchten, dann empfehlen wir Ihnen den Hausmietvertrag. Wie der oben beschriebene Wohnungsmietvertrag bietet der Vertrag zahlreiche Gestaltungsmöglichkeiten für Vermieter und zusätzlich die für die Vermietung von Häusern nötigen zusätzlichen Klauseln, wie zum Beispiel die Übertragung von Winterdienst oder Gartenpflege auf den Mieter. Auch die Besonderheiten bei der Betriebskostenabwicklung werden berücksichtigt.

Mietvertrag für eine möblierte Wohnung

Wenn Sie Ihre Wohnung möbliert vermieten möchten, dann sollte der Mietvertrag auch die vermieteten Möbel und ihre Nutzung durch den Mieter berücksichtigen. Mit dem Wohnungsmietvertrag für eine möblierte Wohnung können Sie als Vermieter diese spezielle Situation einfach regeln. Bei der Aufzählung der mitvermieteten Gegenstände im Vertrag sollte auch deren Zustand beschrieben werden. Der Vertrag berücksichtigt ebenfalls entsprechende Schönheits- und Kleinstreparaturklauseln.

Untermietvertrag

Eine Untervermietung besteht, wenn Sie als Hauptmieter die Zimmer Ihrer angemieteten Wohnung an Dritte vermieten möchten und auch selbst die Wohnung weiternutzen. Bei Wohngemeinschaften ist dies häufig der Fall. Der Untermietvertrag kann mit einer Befristung gestaltet werden. Ihr Vermieter muss die Untervermietung genehmigen. Ein entsprechendes Anschreiben finden Sie hier.

Zwischenmietvertrag

Ein Zwischenmietvertrag ist empfehlenswert, wenn Sie als Mieter eine längere Abwesenheit aus Ihrer Wohnung planen. Er ist eine Form des Untermietvertrags und schließt in der Regel auch die Vermietung der Einrichtungsgegenstände mit ein. Ein Zwischenmietvertrag ist immer befristet und deckt den Zeitraum ab, in dem der Hauptmieter nicht selbst in der Wohnung wohnen kann. Auch bei der Zwischenvermietung müssen Sie zunächst die Zustimmung Ihres Vermieters einfordern.