WEG: Verspätete Jahresabrechnung entschuldigt nicht die verspätete Betriebskostenabrechnung
Vermietende Wohnungseigentümer brauchen für die alljährliche Betriebskostenabrechnung die Jahresabrechnung der WEG. Legt die Verwaltung sie zu spät vor, bleibt es dennoch bei der Abrechnungsfrist von 12 Monaten gegenüber dem Mieter. Mehr lesen