Vermieter schwer beleidigt: Im Härtefall ist fristlose Kündigung dennoch unwirksam
Kann sich ein Mieter nicht benehmen und beleidigt seinen Vermieter schwer, ist eine fristlose Kündigung gerechtfertigt. Bedeutet die Kündigung aber einen Härtefall für den Mieter, darf er unter Umständen bleiben.
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