Wenn der Reiseveranstalter nachträglich Reiseleistungen ändert
Der Reiseveranstalter darf die im Vertrag vereinbarte Leistung nachträglich nur ändern, wenn er sich diese Möglichkeit ausdrücklich im Vertrag vorbehalten hat. Im Regelfall enthalten die allgemeinen Reisebedingungen eine solche Klausel.
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