Chefarzt-OP muss der Chefarzt selbst durchführen
Vereinbaren Sie, dass Sie vom Chefarzt operiert werden, muss der Chefarzt den Eingriff auch vornehmen. Andernfalls haften Arzt und Klinik für etwaige gesundheitliche Folgeschäden – selbst wenn die Operation fehlerfrei verlaufen ist.
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