Nichtehelicher Vater kann gemeinsames Sorgerecht verlangen, wenn es dem Kindeswohl nicht widerspricht
Haben die unverheirateten Eltern eines Kindes kein gemeinsames Sorgerecht, richtet sich die vom Vater später beantragte gemeinsame Sorge nach denselben Grundsätzen wie bei bestehender gemeinsamer Sorge. Das Kindeswohl ist entscheidend.
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