Kein Hartz IV bei vermögendem Ehemann trotz Gütertrennung
Beim ALG 2 werden die eigenen Vermögensverhältnisse, aber auch die des Ehepartners berücksichtigt, wenn beide eine Bedarfsgemeinschaft bilden. Auf den ehelichen Güterstand – ob Zugewinngemeinschaft oder Gütertrennung – kommt es nicht an.
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