Bausparkassen dürfen Verträge nach 10 Jahren kündigen
Der BGH bejaht das Recht von Bausparkassen, Bausparverträge 10 Jahre nach Zuteilungsreife zu kündigen. Betroffene, bei denen die Zuteilungsreife kürzer zurückliegt, sollten Kündigungen weiterhin widersprechen. Wir erklären, wie es geht!
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