Gehacktes WLAN: Keine Störerhaftung bei passwortgesichertem Router ab Werk
Als Internetkunde dürfen Sie sich auf die individualisierte Verschlüsselung seines marktüblichen Routers durch den Hersteller verlassen. Sie müssen kein eigenes Passwort eingeben. Wird der Anschluss gehackt, entfällt ihre Haftung.
Mehr lesen