Nach erfolgter Zuweisung keine Herausgabe der Ehewohnung während der Trennungszeit
Selbst wenn das frühere Familienheim im Alleineigentum eines der Ehepartner steht, kann er während der Trennungszeit nicht vom anderen die Herausgabe der Wohnung für den eigenen Bedarf verlangen. Die Zuweisung hat Vorrang. So der BGH.
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