Mietvertrag - möblierte Wohnung
Dieser Mietvertrag eignet sich zur Vermietung einer komplett- oder teilmöblierten Wohnung. Schützen Sie die Einrichtung und Ihre Immobilie mit diesem speziellen Mietvertrag vor Missbrauch und Wertverlust.
Smartlaw beobachtet für Sie die Rechtsprechung und Änderungen im Mietrecht. Somit kann die Aktualität dieses Mietvertrages garantiert werden. Falls sich etwas ändert und Ihr Vertrag betroffen ist, werden Sie sofort informiert.
So funktioniert die Vertragserstellung
Was regelt dieser Mietvertrag für eine möblierte Wohnung?
- Wählen Sie, ob Sie einen befristeten oder unbefristeten Mietvertrag erstellen wollen
- Regeln Sie, ob eine Kaution festgelegt wird
- Entscheiden Sie, ob Ihr Mieter die Miete in bar, per Lastschrift oder per Überweisung zahlen soll
- Fügen Sie eine bereits bestehende Hausordnung in den Vertrag ein
- Nutzen Sie als Vermieter die Möglichkeiten zur vertraglichen Mieterhöhung, z. B. Staffelmiete
- Regeln Sie die Beteiligung des Mieters an den Kleinst- und Schönheitsreparaturen unter Berücksichtigung der letzten BGH-Rechtsprechung
- Nehmen Sie Einrichtungsgegenstände in den Mietvertrag auf
Überflüssige Klauseln, wie sie in herkömmlichen Mustervorlagen zu finden sind, werden nicht in Ihrem fertigen Mietvertrag vorkommen.
Möblierte Wohnungen vermieten
Ist dieser Mietvertrag für meine Wohnung geeignet?
Mit diesem Mietvertrag können Sie eine möblierte Wohnung oder eine möblierte Eigentumswohnung in einem Mehrfamilienhaus vermieten. Die Wohnung darf nicht öffentlich gefördert sein und es darf sich nicht um eine Einliegerwohnung oder Ferienwohnung bzw. vergleichbare vorübergehende Vermietung handeln. Sonderausstattungen und Nebenräume können in den Vertrag aufgenommen werden.
Sollten Sie sich bei der Wahl des richtigen Mietvertrages unsicher sein, dann nutzen Sie einfach unseren kostenlosen Mietvertragsfinder.
Was benötigen Sie zur Erstellung dieses Mietvertrages?
- Daten zum Mietvertrag wie z. B. Anschrift, Lage im Gebäude, Wohnfläche, Anzahl der Zimmer
- Daten zur Einrichtung und den Gegenständen in der Wohnung
- Daten des Mieters
- Daten des Vermieters
- Anzahl der zu übergebenden Schlüssel
- Angaben zum Mietkonto (Daten können auch später hinzugefügt werden)
- Beginn des Mietverhältnisses
- Betrag der monatlichen Grundmiete
Denken Sie an das Beschriften und Beifügen der Anlagen! Anlagen zum Vertrag wie z. B. Übergabeprotokoll und Hausordnung müssen an den Mietvertrag angeheftet werden. Außerdem ist darauf zu achten, dass sämtliche Anlagen zum Mietvertrag mit dem Begriff "Anlage" und der genauen Bezeichnung des Mietobjektes (z. B. "Anlage 1 zum Mietvertrag über die Wohnung Musterstraße 1, 11111 Musterstadt, 4. OG rechts") beschriftet werden.
Sie haben noch nicht alle Informationen zur Hand? Dann können Sie sich kostenlos registrieren und Ihr Mietvertragund andere Dokumente bis zur nächsten Bearbeitung zwischenspeichern.
Smartlaw-Rechtstipp
Erstellen Sie ein Übergabeprotokoll!
Mit einem Übergabeprotokoll sind Sie immer auf der sicheren Seite. Erstellen Sie dieses zusammen mit dem Mieter und vermeiden Sie so Fehler bei der Übergabe der Immobilie. Unter einem Übergabeprotokoll versteht man eine unterschriebene Beschreibung des Wohnungszustandes zum Zeitpunkt des Einzuges sowie die Auflistung der übergebenen Schlüssel.