Mietvertrag - möblierte Wohnung
Dieser Mietvertrag eignet sich zur Vermietung einer komplett- oder teilmöblierten Wohnung. Schützen Sie die Einrichtung und Ihre Immobilie mit diesem speziellen Mietvertrag vor Missbrauch und Wertverlust.
Smartlaw beobachtet für Sie die Rechtsprechung und Änderungen im Mietrecht. Somit kann die Aktualität dieses Mietvertrages garantiert werden. Falls sich etwas ändert und Ihr Vertrag betroffen ist, werden Sie sofort informiert.
So funktioniert die Vertragserstellung
Smartlaw-Rechtstipp
Erstellen Sie ein Übergabeprotokoll!
Mit einem Übergabeprotokoll sind Sie immer auf der sicheren Seite. Erstellen Sie dieses zusammen mit dem Mieter und vermeiden Sie so Fehler bei der Übergabe der Immobilie. Unter einem Übergabeprotokoll versteht man eine unterschriebene Beschreibung des Wohnungszustandes zum Zeitpunkt des Einzuges sowie die Auflistung der übergebenen Schlüssel.