Mietvertrag - Einzelhandel

Bei der Vermietung von Einzelhandelsräumen erlaubt das Mietrecht eine weitestgehend freie Gestaltung des Mietvertrages. Um Streitereien mit Ihren Mietern zu vermeiden, sollten Sie die Regeln und Absprachen möglichst genau vertraglich festhalten. Smartlaw bietet Ihnen mit diesem Einzelhandels­mietvertrag das richtige Dokument mit vielen Gestaltungsoptionen, um Ihre Gewerbeimmobilien sicher zu vermieten.

Ihre Optionen zur Gestaltung des Mietvertrages

  • Wählen Sie zwischen einem befristeten oder unbefristeten Mietvertrag
  • Zum Konkurrenzschutz gegenüber weiteren Mietparteien des Objektes können Sie die Branche und das Warensortiment festlegen
  • Optional kann auch das Angebot einzelner Warensortimente ausgeschlossen werden
  • Der Vertrag regelt auch die Benutzung von Außenflächen oder das Anbringen von Werbung an der Fassade des Gebäudes
  • Regeln Sie Umbaumaßnahmen durch den Mieter und/oder den Vermieter
  • Nehmen Sie anfallende zusätzliche Betriebskosten neben der allgemeinen Betriebskostenverordnung auf
  • Nutzen Sie die Optionen zur vertraglichen Mieterhöhung, z. B. Staffelmiete
  • Um eine längerfristige Bindung des Mieters an den Vertrag zu erreichen, können Sie eine Mindestmietzeit vereinbaren
  • Die Beteiligung des Mieters an den Instandsetzungskosten der Einzelhandelsflächen sowie die Aufnahme einer Schönheitsreparaturklausel ist in diesem Vertrag möglich

Weitere Informationen

Welchen Vorteil bietet Ihnen ein Mietvertrag von Smartlaw?

Und worin liegt der Unterschied zu herkömmlichen Formularverträgen? Mit Smartlaw erstellen Sie einen qualitativ hochwertigen Mietvertrag für Gewerberäume. Im Verlauf des Frage-Antwort-Dialogs generiert die Software anhand Ihrer Antworten und Entscheidungen einen maßgeschneiderten Vertrag für Ihr Mietobjekt. Für Ihren Vermietungszweck überflüssige Klauseln, wie sie in herkömmlichen Mustervorlagen zu finden sind, werden nicht in den fertigen Mietvertrag aufgenommen.

Der spezielle Frage-Antwort-Dialog, der einem Gespräch mit einem Anwalt nachempfunden ist sowie alle Formulierungen der Mietverträge werden von renommierten Rechtsanwälten für Mietrecht erstellt und ständig auf dem aktuellen Stand der Rechtsprechung gehalten.

Video: So funktioniert Smartlaw

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Recht haben. Sicher sein. Besser vermieten.

Der Ärger für Vermieter lauert oft im Kleingedruckten des eigenen Mietvertrages. So sind in den letzten Jahren tausende Betroffene auf Renovierungskosten sitzengeblieben, die eigentlich Mieter hätten tragen sollen. Mit Smartlaw erkennen Sie rechtliche Stolperfallen, können rechtzeitig vorbeugen und bleiben immer auf dem Laufenden.

Smartlaw-Rechtstipps für Vermieter

Mietrückstand, Eigenbedarf, Mietmängel, Streitereien unter Mietern oder Mieterhöhungen - als Vermieter ist man ständig mit Rechtsthemen konfrontiert.

Umso wichtiger ist es deshalb, im Notfall die richtigen Informationen zur Hand zu haben. Sichern Sie sich jetzt Zugriff auf exklusive Rechtstipps für Vermieter.

Ladenflächen vermieten

Dieser Mietvertrag ist geeignet für bereits bestehende Verkaufsräume inklusive Sonderausstattungen und Nebenräume. Um das Mietobjekt vor Schäden durch Missbrauch zu schützen, aber auch um den anderen Mietparteien gewährten Konkurrenzschutz durchzusetzen, können Sie die Verkaufsbranche und das Warensortiment vertraglich festlegen und begrenzen.

Mieter von Einzelhandelsflächen möchten die Räumlichkeiten häufig ihrer Branche und ihren Bedürfnissen anpassen. Aus diesem Grund sind oftmals Umbaumaßnahmen erforderlich, die mit dem Vermieter vorher vertraglich vereinbart werden sollten. Die Vertragsparteien sind bei der Gestaltung des entsprechenden Gewerbemietvertrags weitestgehend frei, da das Mietrecht für Gewerberäume nur wenige Regelungen vorsieht. Dieser Mietvertrag für Verkaufsräume bietet Ihnen viele Möglichkeiten, ein Dokument zu erstellen, das Ihren individuellen Vorstellungen entspricht.

Was Sie zur Erstellung des Mietvertrages bereithalten und beachten sollten:

  • Anschriften der Ladenflächen, der Mieter und Vermieter sowie falls nötig eine Vertretungsvollmacht
  • Angaben zum Mietkonto (kann auch später hinzugefügt werden)
  • Sie benötigen einen Lageplan mit dem eingezeichneten Ladenlokal als Anlage; beachten Sie dazu auch unsere Hinweise im fertigen Gewerbemietvertrag
  • Die aktuelle Betriebskostenverordnung wird von unserem System automatisch bei der Erstellung des PDF-Dokuments als Anlage beigefügt

Hinweise zum Übergabeprotokoll

Bei der Übergabe der Verkaufsflächen ist gemäß den Vorgaben des Vertrages ein Übergabeprotokoll zu erstellen, in dem neben Art und Anzahl der übergebenen Schlüssel auch – insbesondere um in einem Streitfall eine Beweisgrundlage zu haben – eine genaue Beschreibung des Übergabezustands des Objektes aufzunehmen ist. Gestatten Sie dem Mieter zusätzlich zur Überlassung des Mietobjektes auch die Nutzung eines Außenbereichs, dann sollte auch der Übergabezustand dieses Außenbereichs im Übergabeprotokoll festgehalten werden.

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