Mietvertrag - Gastronomie

Schützen Sie Ihre Immobilie mit einem rechtssicheren Mietvertrag vor mißbräuchlicher Benutzung und Wertverlust!

Mit diesem Gastro-Mietvertrag erstellen Sie in nur wenigen Schritten ein individuelles und rechtssicheres Dokument.

Was regelt dieser Gastro-Mietvertrag?

  • Einfach & sicher vermieten Sie Ihre bestehenden Gastronomieflächen
  • Sie erhalten einen fertigen Mietvertrag für Gastronomiebetriebe in Form eines Restaurants, Cafés, Imbisses oder einer Bar ohne Inventarvermietung
  • Der Vertrag berücksichtigt die Besonderheiten von Gewerbevermietungen und bietet Ihnen viele Optionen zur individuellen Gestaltung
  • Sonderausstattungen und Nebenräume können in diesen Mietvertrag aufgenommen werden
  • Sorgen Sie für Konkurrenzschutz gegenüber den anderen Mietparteien durch Vereinbarung eines erlaubten Sortiments, z. B. Restaurant für französische Spezialitäten
  • Regeln Sie nötige Umbaumaßnahmen durch Mieter und/oder Vermieter
  • Dieser Gastronomie-Mietvertrag kann die Mitnutzung von Außenanlagen und/oder das Anbringen von Werbung an der Fassade erlauben
  • Nehmen Sie optional zusätzliche Betriebskosten neben der allgemeinen Betriebskostenverordnung in den Mietvertrag auf
  • Nutzen Sie Möglichkeiten zur vertraglichen Mieterhöhung, z. B. Staffelmiete
  • Wählen Sie zwischen einem befristeten oder unbefristeten Gastro-Mietvertrag
  • Auf Wunsch können Sie eine längerfristige Bindung des Mieters durch Regelung einer Mindestmietzeit vereinbaren

Weitere Informationen

Gewerberaummietverträge individuell mit Smartlaw erstellen

Mit Smartlaw erstellen Sie Gewerberaummietverträge und andere Rechtsdokumente ganz einfach selbst. Dabei müssen Sie nur einige Fragen beantworten! Der spezielle Frage-Antwort-Dialog ist einem Gespräch zwischen Anwalt und Mandant nachempfunden. Es werden die Daten zu den Gastro-Räumen sowie Ihre Wünsche zum Mietvertrag abgefragt.

Die Smartlaw-Software erstellt im Verlauf des Dialoges anhand Ihrer Antworten einen individuellen Gastro-Mietvertrag. Alle Inhalte des Interviews sowie die Vertragstexte wurden von renommierten Anwälten für Mietrecht entwickelt und werden stets auf dem aktuellen Stand gehalten.

Und wenn es ein neues Urteil gibt? Kein Problem! Wir überwachen für Sie die aktuelle Rechtsprechung und informieren Sie, wenn Ihr Vertrag betroffen sein sollte.

Den Vertrag sowie alle anderen Dokumente, die mit Ihrem Mietverhältnis in Zusammenhang stehen, können Sie bequem speichern und verwalten.

Video: So funktioniert Smartlaw

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Erstellen Sie jetzt Ihren individuellen Mietvertrag - Gastronomie

Recht haben. Sicher sein. Besser vermieten.

Der Ärger für Vermieter lauert oft im Kleingedruckten des eigenen Mietvertrages. So sind in den letzten Jahren tausende Betroffene auf Renovierungskosten sitzengeblieben, die eigentlich Mieter hätten tragen sollen. Mit Smartlaw erkennen Sie rechtliche Stolperfallen, können rechtzeitig vorbeugen und bleiben immer auf dem Laufenden.

Smartlaw-Rechtstipps für Vermieter

Mietrückstand, Eigenbedarf, Mietmängel, Streitereien unter Mietern oder Mieterhöhungen - als Vermieter ist man ständig mit Rechtsthemen konfrontiert.

Umso wichtiger ist es deshalb, im Notfall die richtigen Informationen zur Hand zu haben. Sichern Sie sich jetzt Zugriff auf exklusive Rechtstipps für Vermieter.

Gastronomieräume vermieten

Bei der Gestaltung von Mietverträgen für gastronomische Betriebe sind die Mietparteien weitestgehend frei. Hier gibt es im Mietrecht weniger gesetzliche Regelungen als im Bereich des Wohnraummietrechts. Ihr Mietvertrag sollte demnach alle relevanten Vereinbarungen zwischen Mieter und Vermieter enthalten. Gerade beim Vermieten von Räumen für die Gastronomie besteht oft erheblicher Regelungsbedarf.

Welchen Vorteil bietet ein Mietvertrag von Smartlaw?

Und worin liegt der Unterschied zu herkömmlichen Mietvertragsmustern? Mit Smartlaw erstellen Sie einen qualitativ hochwertigen Gewerberaummietvertrag. Im Verlauf des Frage-Antwort-Dialogs erstellt die Software anhand Ihrer Antworten und Entscheidungen einen maßgeschneiderten Vertrag. Für Ihren Vermietungszweck überflüssige Klauseln, wie sie in Mustervorlagen üblich sind, werden nicht in den fertigen Mietvertrag aufgenommen.

Der spezielle Frage-Antwort-Dialog, der dem Gespräch mit einem Anwalt nachempfunden ist sowie alle Inhalte der Mietverträge werden von renommierten Rechtsanwälten für Mietrecht erstellt und ständig auf dem aktuellen Stand der Rechtsprechung gehalten.

Was Sie zur Erstellung des Mietvertrages bereithalten sollten:

  • Anschriften des Mietobjektes, der Mieter und Vermieter sowie falls nötig eine Vertretungsvollmacht
  • Angaben zum Mietkonto (können auch später hinzugefügt werden)
  • Klären Sie im Vorfeld, ob Ihre Baugenehmigung der geplanten Nutzung entspricht
  • Sie benötigen einen Lageplan mit dem eingezeichneten Mietobjekt als Anlage; beachten Sie dazu auch unsere Hinweise im fertigen Mietvertrag
  • Die aktuelle Betriebskostenverordnung wird von unserem System automatisch bei der Erstellung des PDF-Dokuments als Anlage beigefügt

Regeln Sie bauliche Maßnahmen im Mietvertrag

Die Anpassung von gastronomischen Einrichtungen an die individuellen Bedürfnisse des Mieters ist häufig mit hohen Kosten für den Mieter und/oder Vermieter verbunden. Jedoch profitiert auch der Eigentümer von den Baumaßnahmen, da seine Immobilie im Wert steigt. Diese Veränderungen an der Mietsache, insbesondere auch, ob eine Rückbaupflicht besteht oder nicht, sollten im Gastronomie-Mietvertrag geregelt werden. Besprechen Sie also mit Ihrem zukünftigen Mieter genau, welche Umbaumaßnahmen durchgeführt werden und wer die Kosten dafür trägt.

Wenn das Mietobjekt für die Vermietung als Gastronomieraum baulich aktuell nicht geeignet ist, insbesondere kein konzessionsfähiger Zustand vorliegt, ist es – vorbehaltlich anderslautender individueller Regelungen im Mietvertrag – grundsätzlich zunächst Vermieterpflicht, für die zum Betrieb des Restaurants oder Cafés notwendigen Umbauten zu sorgen. Eine Übertragung auf den Mieter bedarf der ausdrücklichen Regelung im Mietvertrag.

So bereiten Sie den Mietvertrag richtig vor

  1. Den ausgedruckten Mietvertrag sollten Sie von der ersten bis zur letzten Seite einschließlich aller Anlagen fest verbinden. Auch die Anlagen sollten Sie durchnummerieren. Empfohlen wird eine Paraphierung aller Seiten inklusive der Anlagen.
  2. Achten Sie darauf, dass Sie dem Gewerbemietvertrag sämtliche Anlagen, wie aufgeführt, auch tatsächlich anheften.
  3. Bitte beschriften Sie sämtliche Anlagen zum Mietvertrag mit dem Begriff Anlage und der Bezeichnung des Mietobjektes (z. B. „Anlage 1 zum Mietvertrag über die Büroräume Musterstraße 5, 11111 Musterstadt, 2. OG links“).

Hinweise zum Übergabeprotokoll

Bei der Übergabe des Objektes ist gemäß den Vorgaben des Vertrages ein Übergabeprotokoll zu erstellen, in dem neben Art und Anzahl der übergebenen Schlüssel auch – insbesondere um in einem Streitfall eine Beweisgrundlage zu haben – eine genaue Beschreibung des Übergabezustands des Objektes aufzunehmen ist. Wird dem Mieter zusätzlich zur Überlassung des Mietobjektes auch die Nutzung eines Außenbereichs gestattet, sollte auch der Übergabezustand dieses Außenbereichs im Übergabeprotokoll festgehalten werden.

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