Arbeitsvertrag Minijob in Unternehmen
Bei der Beschäftigung von Minijobbern müssen von Arbeitgebern einige Regeln beachtet werden. Besonders im Mindestlohn-Bereich können Fehler schnell teure Strafen nach sich ziehen. Machen Sie von Anfang an alles richtig: Mit Smartlaw erstellen Sie wasserdichte Minijob-Verträge einfach und schnell. | ||||
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Was können Sie mit diesem Minijob-Arbeitsvertrag regeln?
- Der Arbeitsvertrag ist geeignet für Unternehmen zur Anstellung geringfügig beschäftigter Arbeitnehmer (Minijobber, 450-Euro-Jobber)
- Zur Anstellung von Haushaltshilfen bieten wir Ihnen einen speziellen Minijobvertrag für Privathaushalte
- Wählen Sie zwischen einem befristeten und unbefristeten Minijobvertrag. Erhalten Sie ausführliche Informationen zum Mindestlohngesetz
- Wählen Sie zwischen Stunden- oder Monatsvergütung und regeln Sie die Arbeitszeiten
- Individuelle Regelungen, wie etwa private Internetnutzung, Reisekosten oder Vorlage einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung bei Krankheit, uvm.
- Vereinbaren Sie eine Probezeit
Warum Smartlaw?
Mit Smartlaw erhalten Sie immer juristisch hochwertige Rechtsdokumente. Mit unserer Software werden Sie durch einen einfachen Frage-Antwort-Dialog geführt, der dem Gespräch zwischen Mandant und Anwalt ähnelt. Am Ende erhalten Sie ein Dokument, das an Ihre Bedürfnisse angepasst ist und dem derzeitigen Stand der Rechtsprechung entspricht. Alle Formulierungen werden von renommierten Rechtsanwälten erstellt. Veraltete oder fehlerhaft ausgefüllte Musterdokumente gehören somit der Vergangenheit an.
Alle Dokumente können Sie bequem online speichern und jederzeit einsehen.
Und wenn es ein neues Urteil gibt? Kein Problem! Wir überwachen für Sie die aktuelle Rechtsprechung und informieren Sie, wenn Ihr Vertrag betroffen sein sollte.
Video: So funktioniert Smartlaw
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Weitere Informationen zu diesem Minijob-Vertrag
Für wen ist dieser Arbeitsvertrag für Minijobs einsetzbar?
Hier können Sie Arbeitsverträge für Arbeitnehmer gestalten, die im Unternehmen nur geringfügig beschäftigt werden sollen. Das monatliche Bruttogehalt eines geringfügig Beschäftigten darf EUR 450,00 („Minijob-Grenze") nicht übersteigen. Weiterhin ist der Vertrag nicht für Arbeitnehmer geeignet, die einen 2. Minijob ausüben. Für die Beschäftigung einer privaten Haushaltshilfe nutzen Sie bitte den Vertrag für einen Minijob im Privathaushalt.
Was muss ich als Arbeitgeber beim Mindestlohn beachten?
Seit der Einführung im Jahr 2015 gilt der gesetzliche Mindestlohn für nahezu alle Arbeitnehmer in Deutschland. Zum 1. Januar 2017 wurde der Mindestlohn um 0,34 EUR angehoben und beträgt nun 8,84 EUR pro Stunde. Das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz - MiLoG) hat erhebliche Auswirkungen auf die Gestaltung von rechtssicheren Arbeitsverträgen.
Besonders für Minijobber, die bisher oft im Niedriglohnsektor beschäftigt waren, ist das neue Gesetz relevant. Dabei sind neben Vereinbarungen zur Vergütungshöhe auch viele andere Bereiche eines Minijob-Vertrages betroffen. So beeinflusst das Mindestlohngesetz beispielsweise auch die Abgeltung von Überstunden oder die wirksame Vereinbarung einer Ausschlussfrist.
Im Interviewprozess zu diesem Vertrag erhalten Sie gezielt Hinweise auf die Neuregelungen, die Ihnen durch konkrete Handlungsempfehlungen den arbeitsvertraglichen Umgang mit dem neuen Mindestlohn erleichtern sollen.
Welche Angaben fallen bei einer geringfügigen Beschäftigung für Arbeitnehmer und Arbeitgeber an?
Zusätzlich zu dem monatlichen Bruttogehalt müssen Sie pauschal 2 % des Gehalts als Lohnsteuer, 13 % des Gehalts zur Krankenversicherung und 15 % des Gehalts zur Rentenversicherung des Arbeitnehmers abführen. Sie können im Vertrag jedoch vorsehen, dass der Arbeitnehmer die Lohnsteuer selbst tragen soll.
Sind die Beiträge zur Krankenversicherung grundsätzlich für alle geringfügig entlohnten Beschäftigten zu zahlen? Ja. Auch wenn das Gehalt Ihres geringfügig beschäftigten Arbeitnehmers nicht die Höchstgrenze von EUR 450,00 erreicht, werden die Beiträge anteilig an dem tatsächlichen Bruttogehalt berechnet.
Darf die Verdienstgrenze von EUR 450,00 überschritten werden? Übersteigt das monatliche Bruttogehalt EUR 450,00, z. B. durch eine temporär höhere Arbeitsstundenzahl, dann fallen die regulären Steuern und Abgaben für den Arbeitnehmer an. Die Vergünstigungen, die ein Minijob bietet, gelten dann nicht mehr.
Ist bei der Verdienstgrenze von EUR 450,00 von den Brutto- oder Nettoeinnahmen des Beschäftigten auszugehen? Das monatliche Bruttogehalt eines geringfügig Beschäftigten darf EUR 450,00 nicht übersteigen, dies wird auch als Minijob-Grenze bezeichnet.
Nutzen Sie auch unseren Minijob-Rechner, um die Brutto und Nettokosten für den Abeitgeber zu berechnen.
Wo muss ich als Arbeitgeber den Minijobber anmelden?
Die Minijob-Zentrale ist die zentrale Einzugs- und Meldestelle für alle geringfügigen Beschäftigungen in Unternehmen oder Privathaushalten.
Wie viel Urlaubsanspruch hat ein Minijobber?
Ihr Arbeitnehmer hat einen gesetzlichen Anspruch auf Urlaub von mindestens vier Wochen pro Kalenderjahr. Die konkrete Anzahl der Urlaubstage ergibt sich aus der Verteilung der Wochenarbeitszeit. Bei einer 5-Tage-Woche hat der Arbeitnehmer demnach Anspruch auf 20 Urlaubstage.
Im Vertragsdialog wird der gesetzliche Urlaubsanpruch auf der Basis Ihrer Eingaben automatisch berechnet und angezeigt. Sie haben weiterhin die Möglichkeit Ihrem Arbeitnehmer zusätzliche Urlaubstage zu gewähren.