Parship bietet keine Heiratsvermittlung – Vergütung darf deshalb eingeklagt werden
Das Gesetz enthält für Heiratsvermittlungen eine Sonderregelung, wonach versprochener Lohn nicht einklagbar ist. Auf Online-Partnerschaftsvermittlungsverträge ist diese Vorschrift nicht anwendbar. Mehr lesen