Nicht angezeigte Nebentätigkeit rechtfertigt Abmahnung
Ein Chefredakteur hatte einen Artikel gekürzt. Daraufhin veröffentlichte der anstellte Redakteur die ungekürzte Version in einer anderen Zeitung – und zwar ohne schriftliche Einwilligung seines Arbeitgebers. Er wurde zu Recht abgemahnt. Mehr lesen