Mieten & Wohnen
•
2. Dezember 2016
Schwarzarbeit durch Mieter: Verrechnung mit Miete grundsätzlich möglich
Schwarzarbeit birgt für den Auftraggeber und den Unternehmer Risiken, weil der Vertrag zwischen den Parteien nichtig ist. Wie sich das auf Ansprüche aus einem Mietverhältnis auswirken kann, zeigt eine Entscheidung des Amtsgerichts München.
Mehr lesen