Familie & Vorsorge
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19. August 2026
Gemeinsame elterliche Sorge: Auslandsaufenthalt allein rechtfertigt keinen Entzug
Kann einem Elternteil die Mitsorge entzogen werden, nur weil er im Ausland lebt? Mit dieser Frage musste sich das OLG Karlsruhe beschäftigen. Das Gericht machte deutlich, dass ein Wohnsitz im Ausland allein nicht ausreicht, um die gemeinsame elterliche Sorge aufzuheben. Die Entscheidung ist für viele getrennt lebende Eltern von großer Bedeutung.
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