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Unfallschaden: BGH stärkt Rechte bei steigenden Fahrzeugkosten

Auto & Verkehr • 30. September 2026
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Auto nach einem Unfall beschädigt und Person mit Klemmbrett macht Notizen.

santima / stock.adobe.com - Symbolbild, KI-generiert

Nach einem Verkehrsunfall stellt sich oft die Frage, wie hoch der zu ersetzende Schaden tatsächlich ist. Der Bundesgerichtshof hat nun klargestellt, welcher Wert bei der Schadensberechnung maßgeblich sein kann. Die Entscheidung stärkt die Rechte von Geschädigten und kann dazu führen, dass Versicherungen höhere Beträge zahlen müssen.

Unfallschaden: Welcher Fahrzeugwert zählt bei der Abrechnung?

Wer einen Unfallschaden erleidet, hat grundsätzlich Anspruch darauf, finanziell so gestellt zu werden, als wäre der Unfall nie passiert. Doch was passiert, wenn die Regulierung des Schadens über Jahre hinweg andauert und die Preise für Ersatzfahrzeuge zwischenzeitlich deutlich steigen?

Genau darüber musste der Bundesgerichtshof (BGH) entscheiden. Geklagt hatte ein Fahrschulinhaber, dessen Fahrschulwagen bei einem Verkehrsunfall beschädigt worden war. Die Haftung für den Unfall war zwischen den Beteiligten unstreitig. Der Geschädigte verkaufte das beschädigte Fahrzeug noch im Jahr 2018 und nutzte seitdem ein Ersatzfahrzeug für seinen Fahrschulbetrieb.

Im weiteren Verlauf des Rechtsstreits ging es nicht mehr um die Frage, ob Schadensersatz gezahlt werden muss, sondern ausschließlich um die Höhe des Anspruchs. Konkret war streitig, welcher Wiederbeschaffungswert für das beschädigte Fahrzeug zugrunde zu legen ist: der niedrigere Wert aus dem Jahr 2018 oder der deutlich höhere Wert zum Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung im Jahr 2024.

Fiktive Abrechnung bei einem wirtschaftlichen Totalschaden

Der BGH stellte klar, dass bei einer sogenannten fiktiven Abrechnung grundsätzlich der Wiederbeschaffungswert zum Zeitpunkt der letzten mündlichen Tatsachenverhandlung maßgeblich ist, sofern der Schaden bis dahin noch nicht vollständig ausgeglichen wurde.

Von einer fiktiven Abrechnung spricht man, wenn der Geschädigte seinen Unfallschaden nicht anhand tatsächlich entstandener Kosten abrechnet, sondern auf Grundlage eines Gutachtens. Dabei wird ermittelt, welcher Betrag objektiv erforderlich wäre, um den Schaden zu beheben. Ob und in welcher Höhe tatsächlich Kosten entstanden sind, spielt dabei nicht automatisch eine entscheidende Rolle.

Bei einem wirtschaftlichen Totalschaden wird in der Regel der sogenannte Wiederbeschaffungsaufwand ersetzt. Dieser ergibt sich aus der Differenz zwischen dem Wert eines vergleichbaren unbeschädigten Fahrzeugs und dem Restwert des beschädigten Fahrzeugs.

Nach Ansicht des Gerichts trägt grundsätzlich der Schädiger beziehungsweise dessen Versicherung das Risiko steigender Wiederbeschaffungskosten, wenn der Schadensersatzanspruch bis zur letzten mündlichen Verhandlung nicht vollständig erfüllt wurde. Eine allgemeine Verpflichtung des Geschädigten, sofort ein Ersatzfahrzeug anzuschaffen, besteht nicht.

Fazit: Warum das Urteil für viele Unfallopfer wichtig ist

Die Entscheidung des BGH stärkt die Position von Geschädigten bei einem Unfallschaden erheblich. Gerade in Zeiten steigender Fahrzeugpreise kann zwischen Unfallzeitpunkt und gerichtlicher Entscheidung ein deutlicher Wertunterschied entstehen. Nach dem Urteil müssen Geschädigte diesen Nachteil nicht automatisch selbst tragen.

Für Verbraucher bedeutet das mehr Rechtssicherheit bei der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen. Wer sich für eine fiktive Abrechnung entscheidet und seinen Schaden noch nicht vollständig ersetzt bekommen hat, kann unter Umständen von gestiegenen Wiederbeschaffungskosten profitieren. Gleichzeitig zeigt das Urteil, dass eine schnelle Ersatzbeschaffung nicht zwingend erforderlich ist, um den vollständigen Schadensersatzanspruch zu erhalten.

Dennoch kommt es stets auf die Umstände des Einzelfalls an. Insbesondere kann ein bereits angeschafftes Ersatzfahrzeug rechtlich relevant werden, wenn dadurch der Schaden wirtschaftlich vollständig ausgeglichen wurde oder das neue Fahrzeug dem beschädigten Wagen gleichwertig ist.

BGH, Urteil vom 24.03.2026, Az. VI ZR 165/25

Tipp
Nach einem Unfall sollten Sie den Hergang und alle Schäden möglichst genau dokumentieren. Ein sorgfältig ausgefülltes Unfallprotokoll kann später entscheidend sein, um Ansprüche gegenüber der gegnerischen Versicherung oder vor Gericht nachzuweisen. Mit Smartlaw erstellen Sie rechtssichere Dokumente schnell und unkompliziert. So behalten Sie alle wichtigen Informationen im Blick und schaffen eine solide Grundlage für die erfolgreiche Durchsetzung Ihrer Ansprüche nach einem Unfall.