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Vorsicht bei Echtzeitüberweisungen via Internet!

Geld & Finanzen 1. August 2025
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Online Banking. Mann überweist mit Handy und Laptop Geld.

Take Production / stock.adobe.com

Durch eine Kontosperre kann einen Echtzeitüberweisung nicht mehr gestoppt werden, wenn diese bereits vor Sperrung getätigt wurde. Dies wurde für ein Ehepaar nach einem Betrugsmasche zum Problem.

Urplötzlich kam eine SMS von einer unbekannten Handyrufnummer. Angeblich war die Nachricht von der Tochter. Das Ehepaar, das die Nachricht erhielt, war gerade im Urlaub und wurde in der SMS aufgefordert, sich über WhatsApp zurückzumelden. Das Ehepaar folgte der Bitte und kam im Chatverlauf zu der Überzeugung, tatsächlich mit ihrer Tochter zu kommunizieren.

Der Absender – die vermeintliche Tochter – schrieb, dass sie dringend Geld benötige. Das Ehepaar schickte daraufhin per WhatsApp die Zugangsdaten für sein Online-Banking. Außerdem tätigte es zwei Echtzeitüberweisungen in einer Gesamthöhe von € 6.000,–, die es über die auf dem Handy installierte Foto-Tan-App freigab.

Kurz nach der zweiten Überweisung kamen dem Ehepaar Bedenken wegen der Überweisungen. Nicht einmal 20 Minuten später kontaktierten sie den Kundenservice ihrer Bank und ließen das Konto sperren. Nichtsdestotrotz buchte die Bank zwei Tage später die € 6.000,– von ihrem Konto ab. Die Bank gab an, die Überweisungen nicht mehr stoppen zu können. Das Ehepaar verlangte eine Rückerstattung, was die Bank jedoch ablehnte.

Das Landgericht Frankenthal entschied, das Ehepaar hat keinen Anspruch auf Rückerstattung des Geldes. Bei sogenannten »Echtzeitüberweisungen« ist das Geld schon nach Sekundenbruchteilen nach der Freigabe auf einem fremden Konto – also »weg«. Dass die Belastung des eigenen Kontos mitunter erst Tage später geschieht, ändert daran nichts. Daher kann die Freigabe bei online getätigten Echtzeitüberweisungen in der Regel nicht mehr widerrufen werden.

Beachten Sie: Ausnahmsweise können sich Bankkunden von der Freigabe lösen, wenn die Bank die Täuschung hätte bemerken müssen. Das war hier aber nicht der Fall, da die Überweisung mittels der korrekten Zugangs- und Freigabedaten erfolgt ist.

LG Frankenthal, Urteil vom 27.11.2024, 7 O 154/24

Ausnahmsweise können sich Bankkunden von der Freigabe lösen, wenn die Bank die Täuschung hätte bemerken müssen. Das war hier aber nicht der Fall, da die Überweisung mittels der korrekten Zugangs- und Freigabedaten erfolgt ist.

Wichtig! Geben Sie Ihre Konto-Zugangsdaten nicht leichtfertig weiter! Hier wertete das Gericht die Weitergabe der Kontodaten via WhatsApp als grob fahrlässig.