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Rückforderung von Buchungsgebühren bei Privat- und Geschäftsgirokonten

  • Geld zurückfordern in nur wenigen Minuten
  • Musterbrief zu den BGH-Urteilen vom 27. Januar 2015 & 28. Juli 2015
  • Erhalten Sie hier ein fertiges Anschreiben an Ihre Bank

Was beinhaltet dieses Anschreiben zur Rückforderung von Buchungsgebühren?

  • Fordern Sie Buchungs­posten-Gebühren einfach und schnell zurück
  • Sie erhalten ein versandfertiges Rückforderungsschreiben an Ihre Bank oder Sparkasse
  • Das Schreiben ist auch für mehrere Konten bei der gleichen Bank einsetzbar

Weitere Informationen

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  • Zeit sparend & einfach
    Sie beantworten nur einige Fragen, Ihr Rückforderungsschreiben wird erstellt und ist sofort einsetzbar.
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  • Unterschreiben & fertig!
    Sie erhalten ein ausformuliertes Anschreiben in den Dateiformaten PDF und DOCX (zur einfachen Bearbeitung, z. B. mit Microsoft Word).

Erstellen Sie jetzt Ihre individuelle Rückforderung von Buchungsgebühren bei Privat- und Geschäftskonten

Antworten, wenn man sie braucht

Die Smartlaw-Rechtstipps geben Antworten auf Fragen, die Ihnen tagtäglich begegnen. Leicht verständlich,  mit vielen praktischen Beispielen und immer verfügbar, wenn man sie braucht.

Unser Aktualitätsversprechen: Die Smartlaw-Rechtstipps werden laufend überarbeitet und sind deshalb immer auf dem neuesten Stand von Rechtsprechung und Gesetzgebung.

 

Informationen zur Rückforderung der Gebühren

Folgende Angaben sollten Sie für die Erstellung des Anschreibens bereithalten:

  • Die Kontonummer des betroffenen Kontos
  • Ihre Kontoauszüge der vergangenen Jahre
  • Die Adresse der Bank

Was hat der BGH genau entschieden?

Am 27. Januar 2015 und 28. Juli 2015 hat der Bundesgerichtshof erneut zugunsten der Bankkunden entschieden: Nach diesem neuen Urteil ist bei Girokonten die pauschale Erhebung von Gebühren „pro Buchungs­posten“ unzulässig. Somit müssen alle bezahlten Kontogebühren für einzelne Buchungsposten von der Bank erstattet werden. Betroffen sind vor allem Girokonten bei Sparkassen und Volksbanken, aber auch bei anderen Banken lohnt sich ein Blick in den Kontoauszug und in die AGB. Die BGH-Rechtsprechung gilt sowohl bei Entgeltklauseln für Verbrauchergirokonten als auch für Geschäftsgirokonten.

Woher weiß ich, ob mein Konto auch betroffen ist?

Enthalten die AGB des Vertrages zu Ihrem Konto eine pauschale Klausel zum „Preis pro Buchungsposten“? Diese Klausel wurde vom BGH für ungültig erklärt und Sie können Ihr Geld zurückfordern. Prüfen Sie also Ihre Kontoauszüge genau: Wurde Ihnen in der Vergangenheit Geld für einzelne Buchungsposten abgezogen? Dann lohnt sich ein genauer Blick in die AGB Ihres Vertrages.

Welche Bankgebühren sind NICHT von dem Urteil betroffen?

Achtung: Wenn die Buchungsgebühren zwischen Ihnen und der Bank individuell vereinbart sind, dann ist dies nicht von diesem Urteil erfasst. Gleiches gilt, wenn Sie eine Pauschale für die Kontoführung zahlen. Auch andere Gebühren für Services wie z.B. das Verarbeiten eines schriftlichen Überweisungsträgers, Lastschrift, Daueraufträge oder die Zusendung von Kontoauszügen sind nicht durch dieses Urteil erfasst.

Wie kann ich meine Buchungsgebühren zurückfordern?

Betroffene Bankkunden können nun die Buchungsgebühren rückwirkend zurückfordern. Nutzen Sie dazu am besten unseren Musterbrief. In dem Frage-Antwort-Dialog gelangen Sie Schritt für Schritt zum fertig formulierten Rückforderungsschreiben an Ihre Bank. Drucken Sie das fertige PDF aus und unterschreiben Sie das Anschreiben. Wir empfehlen, den Brief per Einschreiben an die Bank zu versenden.

Haben Sie auch Anspruch auf die Erstattung von Kreditbearbeitungsgebühren?

Kreditbearbeitungsgebühren zurückfordern » Erfahren Sie hier mehr

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