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Widerruf des Darlehens

Widerrufen Sie Ihren Darlehensvertrag, wenn die Bank bei der Widerrufsbelehrung einen Fehler gemacht hat, und freuen Sie sich über viel Geld!

Sie bekommen ein fertiges Widerrufsschreiben, dass Sie nur noch ausdrucken, unterschreiben und an Ihre Bank schicken müssen.

Was bietet Ihnen dieses Widerrufsschreiben?

  • Sparen Sie viel Geld und widerrufen Sie Ihren Darlehensvertrag
  • Sie erhalten ein unterschriftsfertiges Widerrufsschreiben an Ihre Bank
  • Das Anschreiben bekommen Sie in den Dateiformaten PDF und DOCX (zur einfachen Bearbeitung, z. B. mit Microsoft Word)

Was Sie über den Darlehenswiderruf wissen sollten

Normalerweise haben Sie 14 Tage Zeit, um den Darlehensvertrag mit Ihrer Bank zu widerrufen. Anders sieht es aus, wenn Sie von der Bank fehlerhaft über Ihr Recht zum Widerruf beraten wurden. Sie haben dann länger Zeit, um den Vertrag zu widerrufen, zum Teil können Sie auch noch nach Jahren das Darlehen widerrufen. Besonders aktuell können Sie durch einen Widerruf viel Geld sparen und von günstigeren Zinsen als beim Abschluss des Darlehens profitieren.

Widerrufen Sie jetzt Ihren Darlehensvertrag!

Wer kann dieses Widerrufsschreiben nutzen?

Wenn Sie Ihr Darlehen zwischen November 2002 und Juni 2010 abgeschlossen haben, kommt dieses Widerrufsschreiben für Sie in Betracht.

Wichtig ist allerdings, dass Sie das Darlehen nicht in Zusammenhang mit einer Immobilie abgeschlossen haben. Wenn Sie das Darlehen abgeschlossen haben, um den Kauf einer Immobilie zu finanzieren, oder die Zurverfügungstellung des Darlehens von der Sicherung durch ein Grundpfandrecht abhängig war, können Sie dieses Widerrufsschreiben nicht nutzen. Hier kommt es auf den individuellen Einzelfall an. Daher ist eine Prüfung durch einen spezialisierten Fachanwalt zu empfehlen.

Worauf sollten Sie unbedingt achten?

Wird der Widerruf erklärt, so muss der Darlehensnehmer der Bank die Darlehenssumme innerhalb von 30 Tagen zurückzahlen. Achten Sie daher darauf, dass Sie diesen Geldbetrag kurzfristig zur Verfügung haben – z. B. durch Eigenmittel oder durch ein neu aufgenommenes Darlehen. Dies ist besonders wichtig, wenn für das Darlehen Sicherheiten bestellt sind. Falls nicht rechtzeitig bezahlt werden kann, kann die Bank sonst die Verwertung der Sicherheiten einleiten.

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