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KI-Bilder: Wann Urheberrecht bei Fotos greift

Freie Mitarbeiter & Dienstleister • 7. Oktober 2026
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Kamera und Objektive auf einem Tisch. Im Hintergrund eine Person an einem Laptop.

ARAMYAN / stock.adobe.com

Künstliche Intelligenz kann aus Fotos in wenigen Sekunden neue Bilder erstellen. Doch was passiert, wenn dafür ein fremdes Foto als Vorlage genutzt wird? Mit dieser Frage hat sich das Oberlandesgericht Düsseldorf beschäftigt. Die Entscheidung zeigt, wann Urheberrechtsschutz bei KI-generierten Bildern greift und wo die rechtlichen Grenzen liegen.

KI-Bilder und Fotos: Worum ging es in dem Fall?

Eine Fotografin hatte eine professionelle Unterwasseraufnahme eines Hundes erstellt. Das Foto zeigte das Tier beim Tauchen nach einem roten Spielzeug und war Teil einer früheren Zusammenarbeit mit einer Hundeschule.

Nach dem Ende der Zusammenarbeit nutzte die Hundeschule das Foto als Vorlage für eine KI-Software. Die künstliche Intelligenz erzeugte daraus ein neues Bild im Comic-Stil. Die Fotografin war der Ansicht, dass dadurch ihre Urheberrechte verletzt worden seien. Sie verlangte, dass die weitere Nutzung des Bildes unterlassen wird.

Zur Begründung führte sie an, dass das KI-generierte Bild auf ihrem ursprünglichen Foto basiere und deshalb geschützte Elemente ihres Werkes übernehme. Die Hundeschule sah das anders. Nach ihrer Auffassung sei lediglich das Motiv, also ein Hund unter Wasser, übernommen worden. Die kreative Gestaltung des Originalfotos sei dagegen nicht erkennbar.

Warum das Gericht keine Urheberrechtsverletzung sah

Das Oberlandesgericht Düsseldorf gab letztlich der Hundeschule recht. Nach Auffassung des Gerichts lag keine Verletzung des Urheberrechts vor.

Die Richter stellten klar, dass beim Urheberrecht nicht jede Idee oder jedes Motiv geschützt ist. Geschützt wird vielmehr die konkrete kreative Ausgestaltung eines Werkes. Bei einem Foto können dazu beispielsweise der gewählte Bildausschnitt, die Perspektive, die Beleuchtung, die Farbgestaltung oder die Schärfe gehören.

Ein Motiv wie „Hund unter Wasser“ kann dagegen grundsätzlich von jedermann aufgegriffen werden. Der Schutz der Fotografin erstreckte sich daher nicht auf die bloße Bildidee, sondern auf deren konkrete fotografische Umsetzung.

Im vorliegenden Fall kam das Gericht zu dem Ergebnis, dass das durch die KI erzeugte Comic-Bild einen ausreichend großen Abstand zum Originalfoto aufwies. Die prägenden gestalterischen Merkmale der Aufnahme waren nicht übernommen worden. Deshalb liege keine Urheberrechtsverletzung vor.

Fazit: Warum die Entscheidung für Sie wichtig ist

Die Entscheidung macht deutlich, dass das Thema KI-Bilder immer stärker mit dem Urheberrecht kollidiert. Für Fotografen, Unternehmen und Privatpersonen ist wichtig zu verstehen, dass nicht jedes mit KI bearbeitete Bild automatisch eine Rechtsverletzung darstellt. Entscheidend ist vielmehr, ob geschützte Gestaltungselemente des Originalwerks übernommen werden.

Zugleich zeigt das Urteil, dass auch die Arbeit mit KI rechtliche Grenzen kennt. Wer fremde Fotos nutzt, sollte stets prüfen, welche Rechte bestehen und ob die Verwendung zulässig ist. Besonders für Unternehmen, Agenturen oder Selbstständige kann die rechtssichere Regelung von Bildrechten spätere Streitigkeiten vermeiden. Das Urteil verdeutlicht daher, wie wichtig klare Vereinbarungen bei der Erstellung und Nutzung von Fotos sind.

OLG Düsseldorf, Urteil vom 02.04.2026, Az. 20 W 2/26

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