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Stimmrechtsvollmacht

Wenn wichtige Entscheidungen in Ihrem Verein anstehen, aber Sie nicht an der Mitgliederversammlung teilnehmen können, können Sie eine Person Ihres Vertrauens zur Wahrnehmung Ihrer Mitgliedschaftsrechte, insbesondere des Stimmrechts, bevollmächtigen.

Mit uns können Sie die Stimmrechtsvollmacht individuell ausgestalten und entsprechend Ihren Wünschen beschränken.

Ihre Vertretung bei der Mitgliederversammlung

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  • Das Dokument erhalten Sie in den Dateiformaten PDF und DOCX (zur einfachen Bearbeitung, z. B. mit Microsoft Word)
  • DSGVO-konform

Was ist eine Stimmrechtsvollmacht?

Mit einer Stimmrechtsvollmacht können Sie bestimmen, wer an Ihrer Stelle in der Mitgliederversammlung Ihres Vereins Ihr Stimmrecht ausüben darf. So können Sie eine Person Ihres Vertrauens mit der Wahrung Ihrer Stimmrechte betrauen, um trotz zeitlicher Verhinderung aktiv an der Gestaltung Ihres Vereins mitzuwirken.

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Was gilt es bei der Erteilung einer Stimmrechtsvollmacht zu beachten?

Eine Stimmrechtsvollmacht kann nur dann erteilt werden, wenn die Satzung Ihres Vereins diese Möglichkeit explizit vorsieht. Eine entsprechende Regelung in einer Vereinsordnung genügt dazu nicht. Auch ein Beschluss der Mitgliederversammlung, Stimmrechtsvollmachten zuzulassen, genügt nicht. Sollten dennoch entsprechende Abstimmungen erfolgen, kann das Abstimmungsergebnis von jedem Mitglied angefochten werden! Stellen Sie daher bitte sicher, dass eine entsprechende Genehmigung in den Statuten Ihres Vereins enthalten ist.

Wenn Sie sich durch eine Person Ihres Vertrauens, die selbst nicht Mitglied des Vereins ist, vertreten lassen wollen, muss zudem auch dies in der Satzung als zulässig erklärt werden.

Wenn Sie zudem mehrere Stimmen besitzen, ist eine Übertragung nur einheitlich, also von sämtlichen Stimmen, möglich.

Kann die Stimmrechtsvollmacht widerrufen werden?

Unsere Stimmrechtsvollmacht ist auf die Vertretung an einer konkret bezeichneten Mitgliederversammlung ausgelegt. Sie brauchen sich also nicht um einen gesonderten Widerruf für eine nächste Mitgliederversammlung zu kümmern - die Stimmrechtsvollmacht erlischt automatisch nach der bezeichneten Mitgliederversammlung.

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