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Spendenvereinbarung

Definieren Sie mit dieser Spendenvereinbarung alle Rahmenbedingungen für eine Spende.

Sie können den Spendenbetrag, die Spendenlaufzeit sowie das Spendenintervall individuell festlegen und so eine Vereinbarung ganz nach Ihren Vorstellungen erstellen.

Wie funktioniert die Erstellung der Spendenvereinbarung?

  • In nur wenigen Schritten erstellen Sie das Dokument
  • Durch den intelligenten Frage-Antwort-Dialog erhalten Sie eine juristisch richtige und hochwertige Spendenvereinbarung
  • Alle Inhalte und Formulierungen wurden von erfahrenen Rechtsanwälten erarbeitet und geprüft
  • Zahlreiche Praxistipps erleichtern Ihnen Entscheidungen
  • Am Ende des Frage-Antwort-Dialoges erhalten Sie einen fertig formulierten Letter of Intent in den Dateiformaten PDF und DOCX (zur einfachen Bearbeitung, z. B. mit Microsoft Word).
  • Einfach ausdrucken & unterschreiben!

Warum Smartlaw?

Mit Smartlaw erhalten Sie immer juristisch hochwertige Rechtsdokumente. Mit unserer Software werden Sie durch einen einfachen Frage-Antwort-Dialog geführt, der dem Gespräch zwischen Mandant und Anwalt ähnelt. Am Ende erhalten Sie ein Dokument, das an Ihre Bedürfnisse angepasst ist und dem derzeitigen Stand der Rechtsprechung entspricht. Alle Formulierungen werden von renommierten Rechtsanwälten erstellt. Veraltete oder fehlerhaft ausgefüllte Musterdokumente gehören somit der Vergangenheit an.

Alle Dokumente können Sie bequem online speichern und jederzeit einsehen.

Und wenn es ein neues Urteil gibt? Kein Problem! Wir überwachen für Sie die aktuelle Rechtsprechung und informieren Sie, wenn Ihr Vertrag betroffen sein sollte.

Erstellen Sie jetzt Ihre individuelle Spendenvereinbarung

Antworten, wenn man sie braucht

Die Smartlaw-Rechtstipps geben Antworten auf Fragen, die Ihnen tagtäglich begegnen. Leicht verständlich,  mit vielen praktischen Beispielen und immer verfügbar, wenn man sie braucht.

Unser Aktualitätsversprechen: Die Smartlaw-Rechtstipps werden laufend überarbeitet und sind deshalb immer auf dem neuesten Stand von Rechtsprechung und Gesetzgebung.