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Privatdarlehen

  • Erstellen Sie einen Vertrag für einen Kredit unter Privatleuten
  • Gewähren Sie ein zinsloses oder verzinstes Darlehen
  • Legen Sie die Laufzeit individuell fest

Was bietet Ihnen dieser private Darlehensvertrag?

  • Gewähren Sie einen Privatkredit mit oder ohne Zinsen
  • Sie haben die Möglichkeit zur Vereinbarung einer Sicherungsübereignung/Pfand
  • Sie können individuelle Rückzahlungsmöglichkeiten vereinbaren
  • Das Darlehen kann mit oder ohne feste Laufzeit gewährt werden
  • Sie erhalten ein unterschriftsfertiges Dokument zum Download
  • Ausdrucken, unterschreiben, fertig!

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    Sie erhalten einen ausformulierten Darlehensvertrag in den Dateiformaten PDF und DOCX (zur einfachen Bearbeitung, z. B. mit Microsoft Word)

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Weitere Informationen zum Vertrag

Vertrag für Kredite von privat an privat

Wird für die Anschaffung beispielsweise eines neuen Fernsehers oder auch für die Buchung einer Reise eine größere Summe Geld benötigt, fragt man vielleicht im Familien- oder Freundeskreis nach einem privaten Kredit. Um zu verhindern, dass sich das alte Sprichwort „Bei Geld hört die Freundschaft auf“ bewahrheitet, sollte man, bevor man sich Geld leiht oder es verleiht, die wichtigsten Bedingungen des Darlehens schriftlich festhalten. Dazu gehören Höhe des Darlehens, dessen Laufzeit, die Art der Rückzahlung und die Höhe eventuell vereinbarter Zinsen. All diese Punkte sind in unserer individuell erstellten Vorlage für einen Darlehensvertrag enthalten.

Darf ich ein Darlehen nur an Verwandte vergeben?

Die Vergabe von Darlehen unter Privatleuten ist grundsätzlich immer möglich, auch wenn kein Verwandtschaftsverhältnis zwischen Darlehensgeber und Darlehensnehmer vorliegt.

Zu beachten ist aber, dass der Darlehensgeber nicht mehr als Privatperson angesehen werden kann, wenn er aus der Vergabe von Krediten dauerhaft Einnahmen erzielen will. Ist das der Fall, dann geht er einem erlaubnispflichtigen Gewerbe nach.

Wie hoch dürfen die Zinsen für den Kredit sein?

Zu hohe Zinsen können dazu führen, dass der Darlehensvertrag als sogenanntes wucherähnliches Kreditgeschäft angesehen wird und er deshalb nichtig ist. Bei Darlehen unter Privatleuten ist der Zinssatz in der Regel zu hoch, wenn er doppelt so hoch wie der übliche Bankzins ist.

Kann der Darlehensvertrag gekündigt werden?

Ist in dem Darlehensvertrag nicht geregelt, wann das Darlehen zurückgezahlt sein soll, dann ist die gesetzliche Regelung des § 488 Abs. 3 BGB anwendbar. Danach kann ein Darlehen mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten gekündigt werden. Nach Ablauf dieser drei Monate ist die gesamte Darlehenssumme zurückzuzahlen.

Sind keine Zinsen vereinbart, dann kann der Darlehensnehmer auch ohne Kündigung die Darlehenssumme zurückzahlen. Wenn die Laufzeit des Darlehens vertraglich festgelegt ist, steht damit auch von Anfang an fest, wann das Darlehen zurückgezahlt sein muss.

Muss ich Steuern auf Zinsen aus Privatdarlehen zahlen?

Ist zwischen Darlehensgeber und Darlehensnehmer die Zahlung von Zinsen vereinbart, so stellen diese regelmäßig Einkünfte aus Kapitalvermögen dar und sind als Zinseinkünfte einkommenssteuerpflichtig.

Handelt es sich um ein verzinstes Darlehen zwischen Familienangehörigen, können bestimmte Steuervorteile vorliegen. Allerdings müssen dabei besondere Regelungen, unter anderem bei der Zinshöhe, beachtet werden. Bitte informieren Sie sich hier vorab genauer bei einem Steuerberater oder dem Finanzamt.

Wie können Sicherheiten vereinbart werden?

Besonders bei höheren Geldbeträgen empfiehlt es sich, die Rückzahlung der Darlehenssumme und eventuell vereinbarter Zinsen durch die Übereignung eines Gegenstandes im Darlehensvertrag abzusichern.

Hierbei überträgt der Darlehensnehmer dem Darlehensgeber das Eigentum an einem hochwertigen Gegenstand wie beispielsweise einem Computer, Auto oder Schmuckstück als Sicherheit. Jedoch behält er den Besitz an der Sache, das heißt, er kann den Gegenstand weiterhin nutzen.

Die Übereignung erfolgt unter einer sogenannten Sicherungsabrede, also einer Vereinbarung, dass das Eigentum nur zur Sicherung der Rückzahlung des Darlehens übertragen wird. Wenn das Darlehen vollständig zurückgezahlt ist, fällt das Eigentum sofort wieder an den Darlehensnehmer zurück.

Zahlt der Darlehensnehmer das Darlehen nicht oder unvollständig zurück oder gerät er mit der Rückzahlung in Verzug, dann hat der Darlehensgeber die Möglichkeit, den Gegenstand zu verkaufen, um mit dem Erlös seine Forderungen zu decken.

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