Praktikumsvertrag
- Für Pflichtpraktika und freiwillige Praktika geeignet
- Regeln Sie die wöchentliche Arbeitstage und -zeiten des Praktikanten
- Sie erhalten Hinweise zur Vergütung: Muss der Mindestlohn gezahlt werden?
- Inkl. Regelungen zu Probezeit, Kündigungsfrist und Urlaubsansprüchen
Praktikanten sind rechtlich gesehen keine Arbeitnehmer. Sie ähneln Auszubildenden und haben fast die gleichen Rechte und Pflichten.
Als Unternehmer sollten Sie auf einen Praktikantenvertrag nicht verzichten. Sie kommen damit Ihrer Nachweispflicht nach und signalisieren gleichzeitig Ihrem Praktikanten, dass Sie seine Tätigkeit wertschätzen.
Aktualisiert am 02.09.2016
in Zusammenarbeit mit:

Dr. Anja Mengel, LL.M. (Columbia)
Rechtsanwältin und Fachanwältin für Arbeitsrecht