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Handelsregisteranmeldung Prokura

Haben die Gesellschafter beschlossen, jemandem Prokura zu erteilen, dann muss dies noch im Handelsregister veröffentlicht werden. Der Eintrag ist für alle Geschäftspartner einsehbar und bestätigt somit den Prokuristen.

Wenn Sie einen Prokuristen abberufen, sollten Sie auch dies umgehend im Handelsregister veröffentlichen.

Was regelt diese Handelsregisteranmeldung zur Prokura?

  • Nutzen Sie dieses Dokument (DSGVO-konform), wenn Sie einen oder mehrere Prokuristen bestellen und/oder abberufen wollen
  • Entscheiden Sie, ob der neu bestellte Prokurist Einzel- oder Gesamtprokura haben soll
  • Sie können angeben, ob er Grundstücke belasten und veräußern darf
  • Regeln Sie, ob und wie der Prokurist von den Beschränkungen des § 181 BGB (Insichgeschäfte) befreit werden soll

Weitere Informationen

Achtung:

 Das ausgedruckte Dokument muss von einem Notar beglaubigt werden!

Die Niederschrift Ihres Gesellschafterbeschlusses zur Bestellung und/oder Abberufung eines oder mehrerer Prokuristen finden Sie hier. Vergessen Sie nicht, dem Prokuristen die Prokura zu erteilen.

Fehler bei der Anmeldung können später teure Folgen nach sich ziehen! Nutzen Sie Smartlaw zur Erstellung einer rechtssicheren Handelsregisteranmeldung zur Bestellung und/oder Abberufung eines oder mehrerer Prokuristen und aller anderen nötigen Dokumente. Sie entsprechen selbstverständlich dem aktuellen Stand der Rechtsprechung. Als Abo-Kunde können Sie die Dokumente bequem verwalten und sehen, ob alle Schreiben vollständig erstellt wurden.

Erstellen Sie jetzt das Dokument zur Handelsregisteranmeldung der Prokura

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Handelsregisteranmeldung zur Prokura

Warum muss die Prokura im Handelsregister veröffentlicht werden?

Das Handelsregister ist ein öffentliches Verzeichnis und dient dazu, die wesentlichen Rechtsverhältnisse eines Unternehmens öffentlich zugänglich zu machen. Das Handelsregister soll alle wichtigen Tatsachen eines Unternehmers offenbaren. Jede Änderung einer einzutragenden Tatsache ist daher dem Registergericht anzuzeigen und anzumelden. Hierzu gehört auch die Erteilung der Prokura.

Was bedeutet Prokura?

Die Prokura ist eine besondere Form der Bevollmächtigung durch die GmbH oder die UG (haftungsbeschränkt). Die Prokura ermächtigt zu allen Arten von gerichtlichen und außergerichtlichen Geschäften und Rechtshandlungen, die der Betrieb eines Handelsgewerbes der GmbH oder UG (haftungsbeschränkt) mit sich bringt.

Was sind “Insichgeschäfte”?

Sie können angeben, ob Sie dem Prokuristen sogenannte Insichgeschäfte erlaubt haben, ihn also von den Beschränkungen des § 181 BGB befreien. Für den Prokuristen bedeutet das, dass er dann mit sich im Namen der Gesellschaft Verträge abschließen darf. Wie viel Sie dem Prokuristen erlaubt haben, können Sie in unserem intelligenten Frage-Antwort-Dialog individuell auswählen. Darüber hinaus können Sie angeben, ob Sie dem Prokuristen auch ausdrücklich die Erlaubnis erteilt haben, Grundstücke zu veräußern und zu belasten.

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