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Vollmacht für die Gesellschafterversammlung

Wenn wichtige Entscheidungen im Unternehmen anstehen, Sie aber zeitlich verhindert sind, können Sie eine Person Ihres Vertrauens zur Wahrnehmung Ihrer Rechte als Gesellschafter der Gesellschafterversammlung bevollmächtigen. Um Missbrauch vorzubeugen, können Sie diese Vertretungsvollmacht nach Ihren individuellen Bedürfnissen beschränken.

Was regelt diese Vollmacht für die Gesellschafterversammlung?

  • Erstellen Sie eine eindeutige und formwirksame Vollmachtsurkunde zur Vertretung bei der Gesellschafterversammlung
  • Mit dem intelligenten Frage-Antwort-Dialog erstellen Sie ein juristisch hochwertiges Dokument
  • Optional können Sie auch zu Satzungsänderungen bevollmächtigen
  • Optional mit Bevollmächtigung zur Bestellung und Abberufung der Geschäftsführung
  • Alle Inhalte und Formulierungen wurden von erfahrenen Rechtsanwälten erarbeitet und geprüft
  • Zahlreiche Praxistipps erleichtern Ihnen Entscheidungen
  • Sie erhalten eine fertig formulierte Vollmacht in den Dateiformaten PDF und DOCX (zur einfachen Bearbeitung, z. B. mit Microsoft Word).
  • DSGVO-konform

Weitere Informationen

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Mit Smartlaw erhalten Sie immer juristisch hochwertige Rechtsdokumente. Mit unserer Software werden Sie durch einen einfachen Frage-Antwort-Dialog geführt, der dem Gespräch zwischen Mandant und Anwalt ähnelt. Am Ende erhalten Sie ein Dokument, das an Ihre Bedürfnisse angepasst ist und dem derzeitigen Stand der Rechtsprechung entspricht. Alle Formulierungen werden von renommierten Rechtsanwälten erstellt. Veraltete oder fehlerhaft ausgefüllte Musterdokumente gehören somit der Vergangenheit an.

Alle Dokumente können Sie bequem online speichern und jederzeit einsehen.

Und wenn es ein neues Urteil gibt? Kein Problem! Wir überwachen für Sie die aktuelle Rechtsprechung und informieren Sie, wenn Ihr Vertrag betroffen sein sollte.

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Wann wird eine Vollmacht für die Gesellschafterversammlung benötigt?

Grundsätzlich soll die Gesamtheit der Gesellschafter bei einem Gesellschafterbeschluss eine Entscheidung über einen bestimmten Tagesordnungspunkt treffen. Insbesondere im Handelsgesetzbuch (HGB) oder im Gesellschaftsvertrag sind Regelungen zu finden, die bestimmen, welche Entscheidungen durch einen Gesellschafterbeschluss getroffen werden können.

Ist ein Gesellschafter zeitlich verhindert, könnte dies zur Lähmung des Unternehmens bei wichtigen Entscheidungen führen. Deshalb kann sich ein Gesellschafter auf der Gesellschafterversammlung vertreten lassen und der Vertretende darf auch das Stimmrecht ausüben. Die Auswahl des Bevollmächtigten steht im Belieben des vertretenen Gesellschafters. Der Auswahl ist nur dann eine Grenze gesetzt, wenn die Interessen der Gesellschaft verletzt werden. Ein Konkurrent darf somit nicht als Vertreter auftreten.

Was ist bei der Form der Vertretungsvollmacht zu beachten?

Darüber hinaus ist zu beachten, dass die Bevollmächtigung nicht formfrei erteilt werden darf, sondern der Textform bedarf. Wir bieten Ihnen eine Vollmachtsurkunde, die frei von Formfehlern ist und eine wirksame Bevollmächtigung herbeiführt.

Die Vollmacht muss nicht notariell beglaubigt werden. Eine einfache Unterschrift reicht aus. Dies gilt sogar bei der Vollmacht für die Satzungsänderung.

Bevollmächtigter

Die Bevollmächtigung eines Mitgesellschafters ist mit unserem Dokument möglich, da der bevollmächtigte Mitgesellschafter von den Beschränkungen des § 181 BGB (sog. “Insichgeschäft”) ausdrücklich befreit wird.

Vorlage der Vollmacht beim Handelsregister

Abhängig vom Inhalt der Beschlüsse bei der Gesellschafterversammlung kann es sein, dass die Vollmacht beim Handelsregister eingereicht werden muss. Wir empfehlen Ihnen daher, die Vollmacht immer im Original vom Vollmachtgeber einzuholen.

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