Unzulässige Werbung, wenn der Umschlag den Werbecharakter verschleiert
Vermittelt die äußere Gestaltung eines Werbebriefes den Eindruck, es handele sich um ein wichtiges offizielles Schreiben, ist die Werbung irreführend und stellt eine Belästigung des Empfängers dar. Eine solche Briefwerbung ist unzulässig. Mehr lesen