Kein Ersatz für vertanen Urlaub bei Verspätung des Autoreisezuges
Verspätet sich ein Autoreisezug, kann ein betroffener Urlauber weder Schadensersatz für vertane Urlaubszeit noch eine Minderung des Reisepreises verlangen. Das Reiserecht findet in diesem Fall keine Anwendung.
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