Untervermietung - Was ist zu beachten?
Wer seine Mietkosten durch “Aufnahme” eines Untermieters senken will, muss den Eigentümer bzw. Vermieter eines Wohnobjekts um Erlaubnis bitten. Andernfalls kann Schadensersatz oder die außerordentliche Kündigung folgen. Mehr lesen