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Keine Rechtsberatung.
Mietern, die nachts ohne Rücksicht auf ihre Mitbewohner herumpoltern, darf gekündigt werden, wenn sie nicht willens sind, ihr Verhalten zu ändern. Mehr lesen
Wer eine Haftpflichtversicherung hat und im Rahmen einer Nachbarschafts- und sonstiger Gefälligkeitshilfe einen Schaden verursacht, kann sich nicht auf einen Haftungsausschluss als unentgeltlicher Helfer berufen. Mehr lesen
Die Zimmer eines Einfamilienhauses dürfen an bis zu 12 Personen einzeln vermietet werden. Das ist auch dann erlaubt, wenn sich das Haus in einem reinen Wohngebiet befindet. Mehr lesen
Die Haltung von Tieren in der vermieteten Wohnungen ist für viele Vermieter ein schwieriges Thema. Insbesondere in Mehrfamilienhäusern kann man es in diesem Punkt nie allen Mietern recht machen. Mehr lesen