Falsch eingestellte Vorauszahlungen machen die Betriebskostenabrechnung nicht formal unwirksam
Ist eine Betriebskostenabrechnung formal unwirksam, weil sie nicht nachvollziehbar ist, wird die errechnete Nachzahlung nicht fällig und muss vom Mieter nicht bezahlt werden. Aber ganz so einfach ist das nicht. Mehr lesen