SIM-Karten-Sperre darf nicht erschwert werden
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Streit um die SIM-Karten-Sperre
Viele Mobilfunkanbieter verlangen in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen, dass Kunden den Verlust ihrer SIM-Karte oder eine missbräuchliche Nutzung unverzüglich melden. Einige Anbieter knüpften die SIM-Karten-Sperre jedoch an eine zusätzliche Voraussetzung: Sie sollte nur erfolgen, wenn der Kunde seine Rufnummer und ein persönliches Kennwort nennen konnte. Ohne dieses Kennwort wurde keine Sperre vorgenommen – selbst im Notfall.
Ein Verbraucherschutzverband sah darin eine unangemessene Benachteiligung von Verbrauchern. Denn gerade bei Diebstahl oder Verlust haben viele Betroffene weder Zugriff auf Unterlagen noch das Kennwort im Kopf. Der Verband klagte deshalb auf Unterlassung.
SIM-Karten-Sperre auch ohne Kennwort
Der Bundesgerichtshof hat diese Klausel nun aufgehoben. Die Pflicht zur Angabe eines persönlichen Kennworts verstößt gegen § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB und ist damit unwirksam. Das Gericht stellte klar: Die SIM-Karten-Sperre darf nicht von Bedingungen abhängig sein, die im Ernstfall kaum erfüllbar sind. Wenn Kunden erst ein Kennwort parat haben müssen, verzögert das die Sperrung und erhöht das Risiko eines Missbrauchs – etwa durch hohe Kosten oder Datenzugriffe.
Zwar räumte der BGH ein, dass Mobilfunkanbieter ein legitimes Interesse an einer sicheren Authentifizierung haben. Dieses Sicherheitsinteresse dürfe aber nicht dazu führen, dass die Sperre praktisch unmöglich wird. Anbieter müssen daher praktikable Alternativen anbieten, die einen vergleichbaren Schutz gewährleisten. Die zentrale Aussage des Urteils lautet: Die SIM-Karten-Sperre muss auch ohne Kennwort möglich sein.
Bedeutung für Verbraucher: Warum das Urteil für Sie wichtig ist
Für Sie als Mobilfunkkunde bedeutet die Entscheidung mehr Sicherheit und weniger Aufwand. Im Ernstfall – etwa wenn Ihr Handy gestohlen wurde – zählt jede Minute. Die Möglichkeit, die SIM-Karten-Sperre sofort und ohne Passwort zu veranlassen, schützt Sie vor finanziellen Schäden und verhindert die missbräuchliche Nutzung Ihrer Rufnummer. Gleichzeitig verpflichtet das Urteil Mobilfunkanbieter, kundenfreundlichere Prozesse zu schaffen.
BGH, Urteil vom 23.10.2025, III ZR 147/24