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Angriff durch unangeleinten Hund kann Körperverletzung sein

Haustier 10. März 2021
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Igor Normann / stock.adobe.com

Springt ein nicht angeleinter Hund einen Passanten an, der sich dabei verletzt, kann das auch strafrechtliche Folgen haben (z.B. fahrlässige Körperverletzung). Hört Ihr Hund nicht aufs Wort, sollten Sie ihn nicht ohne Leine ausführen.

Eine 40-jährige Frau befand sich nach dem Einkaufen auf dem Weg nach Hause. In dem Moment als die Fußgängerin am Grundstück des Wohnhauses eines Hundehalters vorbeikam, verließ dieser mit seinen beiden nicht angeleinten Schäferhunden das Haus.

Die Hunde sahen die Frau und liefen auf sie zu. Der Mann rief die Hunde zurück. Doch einer der beiden Schäferhunde gehorchte nicht. Der Hund sprang die Passantin an, die mit ihrer Einkaufstasche den Angriff abwehren wollte. Dabei stürzte sie und verletzte sich am Kopf und den Halswirbeln. Erst als die Frau am Boden lag, konnte der Hundehalter den zweiten Hund packen und ins Haus zurückbringen. Die Frau stellte Strafantrag gegen den Hundehalter.

Das Landgericht Osnabrück stellte fest: Kommt es zu einem Angriff auf einen Fußgänger durch einen nicht angeleinten Hund, muss der Hundehalter mit strafrechtlichen Konsequenzen rechnen. Das Gericht verurteilte den Hundehalter wegen fahrlässiger Körperverletzung hier zu einer Geldstrafe von 20 Tagessätzen zu je € 40,- (§ 229 StGB).

Der Hundehalter verletzte seine Sorgfaltspflichten. Er hätte nicht mit seinem Schäferhund, der nicht aufs Wort hört, das Haus verlassen dürfen, ohne ihn anzuleinen. Durch sein sorgfaltswidriges Verhalten hat der Hundehalter ein absehbares Risiko geschaffen, dass sein Hund sich Passanten unkontrolliert nähern kann. Dass sich dabei anlässlich einer Abwehrreaktionen jemand verletzten kann, war für den Hundehalter vorhersehbar.

LG Osnabrück, Urteil vom 20.1.21, 5 Ns 112/20; n. rk.