Verhinderungspflegeleistungen dienen der Erholung der Pflegeperson, nicht der zu pflegenden Person
Pflegepersonen sind stark belastet und brauchen Erholung. Um dies zu ermöglichen, haben Pflegebedürftige einen Anspruch auf Verhinderungspflege. Aber nur um eine anderweitige Pflege zu erhalten, nicht etwa um selbst in den Urlaub zu fahren. Mehr lesen