Bei Verstoß gegen Schutzpflichten gegenüber behinderten Heimbewohnern haftet der Betreiber
Wenn das Badewasser aus dem Hahn zu heiß herauskommt und sich ein behinderter Heimbewohner daran verbrennt, haftet das Heim. Die Bewohner müssen generell vor solchen Gefahren geschützt werden. So der Bundesgerichtshof. Mehr lesen