Letter of Intent (engl.)
Sichern Sie jetzt Vertragsverhandlungen mit internationalen Partnern durch den Letter of Intent in englischer Sprache ab. Der Letter of Intent ist eine Absichtserklärung, mit der sich die Vertragspartner gegenseitig erklären, dass es zum Vertragsschluss zwischen ihnen kommen soll. Eine solche Vereinbarung vorab bringt Sicherheit und Struktur in umfangreiche Verhandlungen, stärkt das Vertrauen in einen tatsächlichen Vertragsabschluss und konkretisiert schon bestehende Eckpunkte. Festgehalten wird, worauf sich schon geeinigt wurde, wie z. B. der Inhalt der zu erbringenden Leistungen; Details könnnen dann später ausgehandelt werden.
Ihre Vorteile mit Smartlaw
- Der Letter of Intent in englischer Sprache - Schluss mit rechtsunsicheren Übersetzungen
- Entscheiden Sie außerdem, welche nationale Rechtsordnung Anwendung finden soll
- Legen Sie die Rahmenbedingungen des Vertrages fest, wie z.B. zum Inhalt der Leistungen und Vergütung
- Verhindern Sie, dass Ihr Vertragspartner mit Dritten in Verhandlung tritt
- Es müssen vorbereitende Maßnahmen getroffen werden? Legen Sie diese sowie Regelungen zur Kostenverteilung fest!
- Wählen Sie einen Gerichtsstand für den eventuellen Streitfall
- DSGVO-konform
Dokumenterstellung - Einfach mit Smartlaw
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Sie beantworten nur einige Fragen, Ihr Dokument wird erstellt und ist sofort einsetzbar - Mehr Wissen
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Sie erhalten ausformulierte und einsatzbereite Dokumente in den Dateiformaten PDF und DOCX (zur einfachen Bearbeitung, z. B. mit Microsoft Word).
Warum Smartlaw?
Mit Smartlaw erhalten Sie immer juristisch hochwertige Rechtsdokumente. Mit unserer Software werden Sie durch einen einfachen Frage-Antwort-Dialog geführt, der dem Gespräch zwischen Mandant und Anwalt ähnelt. Am Ende erhalten Sie ein Dokument, das an Ihre Bedürfnisse angepasst ist und dem derzeitigen Stand der Rechtsprechung entspricht. Alle Formulierungen werden von renommierten Rechtsanwälten erstellt. Veraltete oder fehlerhaft ausgefüllte Musterdokumente gehören somit der Vergangenheit an.
Alle Dokumente können Sie bequem online speichern und jederzeit einsehen.
Und wenn es ein neues Urteil gibt? Kein Problem! Wir überwachen für Sie die aktuelle Rechtsprechung und informieren Sie, wenn Ihr Vertrag betroffen sein sollte.
Video: So funktioniert Smartlaw
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Smarte Dokumente statt einfache Muster
Veraltete Verträge oder billige Mustervorlagen können aufgrund der Schnelllebigkeit des Arbeitsrechts viele Fehler oder unwirksame Klauseln beinhalten. Smartlaw-Dokumente bieten Sicherheit:
Sicheres Wissen immer zur Hand
Auf unsere Rechtstipps können Sie sich wirklich verlassen: Für Smartlaw schreiben ausschließlich renommierte Fachautoren mit jahrelanger Erfahrung, juristisches Wissen laiengerecht aufzubereiten. Wir aktualisieren unsere Rechtstipps laufend und berücksichtigen dabei aktuelle Urteile und Gesetzesänderungen.
Sie müssen nie mehr an einer anderen Stelle suchen. Auf Smartlaw finden Sie alle Rechtsinformationen, die Sie für Ihr Business brauchen.
Recht haben. Sicher sein. Besser arbeiten.
Zeit ist Geld – vor allem für Unternehmer. Mit Smartlaw haben Sie die rechtssichere Lösung für Ihr Problem immer sofort zur Hand. Weil Sie das Risiko von juristischen Auseinandersetzungen deutlich reduzieren, können Sie sich mehr auf Ihr Business konzentrieren.
Weitere Informationen zum Vertrag
Welche Möglichkeiten bietet Ihnen der Letter of Intent noch?
Mit unserem Letter of Intent, oft auch LOI genannt, haben Sie weiterhin die Möglichkeit der anderen Partei parallele Verhandlungen mit Dritten rechtswirksam zu untersagen. Besonders hilfreich ist der Letter of Intent, um etwaige Vorbereitungsmaßnahmen und deren Kosten zu regeln. So gibt es für keine der Parteien böse Überraschungen z.B. darüber, wer die anfallenden Kosten tragen soll. Sollte es doch zum Streitfall kommen, bieten wir Ihnen an, vorsorglich das zuständige Gericht und die anzuwendende Rechtsordnung zu vereinbaren.
Die Absichtserklärung verpflichtet nicht, den anvisierten Vertrag abzuschließen
Der Letter of Intent ist eine bloße Absichtserklärung und nicht mit dem, in ihr anvisierten, Vertragsschluss selbst zu verwechseln. Beispielsweise verpflichtet sich der Softwareentwickler in einer Absichtserklärung über einen Vertrag zur Softwareerstellung noch nicht, die Software tatsächlich auch zu erstellen. Unser Dokument ist so gestaltet, dass die rechtliche Wirkung auch tatsächlich nicht über die einer solchen Absichtserklärung hinausgeht. Um sich nicht unabsichtlich weitergehend zu binden als gewollt, sollten Sie das fertige Dokument daher nicht ohne kompetente rechtliche Beratung abändern oder ergänzen. Bindende Verpflichtungen können sich allerdings aus der Übernahme von Kosten für Vorbereitungsmaßnahmen ergeben.
Was ist bezüglich der Regelung von Vorbereitungsmaßnahmen zu beachten?
Es ist empfehlenswert, die Absichtserklärung abzuschließen, bevor die Vertragsparteien Vorbereitungsmaßnahmen treffen. Damit sind Leistungen gemeint, die eine Vertragspartei in dem Vertrauen erbringt, dass der anvisierte Vertrag auch tatsächlich zustande kommt. Wer vorleistet übernimmt grundsätzlich das Risiko, dass die Vertragsverhandlungen scheitern. Da vorvertragliche Kosten erhebliche Summen erreichen können, drohen bei unklaren Absprachen mit besonders hoher Wahrscheinlichkeit Streitigkeiten. Diese lassen sich mit präzisen Formulierungen in unserem LOI weitestgehend vermeiden.