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Handelsregisteranmeldung Gesellschafterliste

Die Gesellschafterliste ist neben der Satzung das wichtigste Dokument bei der Gründung einer Gesellschaft, denn sie bildet die Legitimationsgrundlage für die Ausübung von Gesellschafterrechten. Fehler in der Liste können gravierende Folgen für das Unternehmen haben.

Mit Smartlaw erstellen Sie Ihre individuelle Gesellschafterliste einfach und sicher selbst.

Das bieten wir Ihnen

  • Geeignet für GmbH und UG (haftungsbeschränkt), sowohl mit einem als auch mit mehreren Gesellschaftern
  • Geeignet für die Erstanmeldung oder bei Umfirmierung bzw. Namensänderung von Gesellschaftern
  • Die Gesellschafterliste enthält alle notwendigen Informationen zu den Gesellschaftern
  • Aufbauend auf den von Ihnen gemachten Angaben prüft Smartlaw, ob die individuellen Gesellschafteranteile das angegebene Gesellschaftskapital ergeben
  • DSGVO-konform

Weitere Informationen

So funktioniert Smartlaw

  • Mit einem intelligenten Frage-Antwort-Dialog erstellen Sie in nur kurzer Zeit eine juristisch richtige Gesellschafterliste
  • Alle Inhalte des Dokuments wurden von erfahrenen Rechtsanwälten erarbeitet
  • Praxistipps erleichtern Ihnen die Erstellung des Dokuments
  • Sie erhalten ein fertig formuliertes Dokument als PDF, DOCX oder RTF zur Einreichung beim Handelsregister
  • Einfach ausdrucken & unterschreiben!

Erstellen Sie jetzt eine Gesellschafterliste zur Handelsregisteranmeldung

Recht haben. Sicher sein. Besser arbeiten.

Zeit ist Geld – vor allem für Unternehmer. Mit Smartlaw haben Sie die rechtssichere Lösung für Ihr Problem immer sofort zur Hand. Weil Sie das Risiko von juristischen Auseinandersetzungen deutlich reduzieren, können Sie sich mehr auf Ihr Business konzentrieren.

Ihre Daten sind sicher!

Smartlaw unterliegt dem deutschen Datenschutzrecht. Da die Sicherheit Ihrer Daten für uns oberste Priorität besitzt, wenden wir Prozesse und Vorschriften an, die weit über den gesetzlichen Rahmen hinausgehen. Unser Datenschutz ist vom TÜV Hessen geprüft und zertifiziert.
 

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Smartlaw ist geprüft von Trusted Shops, TÜV-Zertifiziert & Mitglied der Datenschutzvereinigung GDD

Welche Bedeutung hat die Gesellschafterliste?

In der Gesellschafterliste werden die beteiligten Gesellschafter und deren Anteile an der Gesellschaft aufgeführt. Durch die Gesellschafterliste soll das Unternehmen für den Wirtschaftsverkehr transparent werden (Transparenzfunktion), denn mit dieser Liste können Außenstehende einfach nachvollziehen, wer Gesellschafter der Gesellschaft ist und wie viele Anteile er besitzt.

Die Gesellschafterliste ist ein notwendiger Bestandteil des Anmeldeprozesses bei der Handelsregisteranmeldung. Trotzdem wird diese Liste in der Praxis häufig als lästige Formalität gesehen. Diese Tatsache ist bemerkenswert, denn die Gerichte mussten sich in der Praxis mehrmals mit der Gesellschafterliste auseinandersetzen.

Nach der Reform des GmbH-Gesetzes kommt der Gesellschafterliste eine höhere Bedeutung zu. Insbesondere die Haftungsfolgen, die mit der Gesellschafterliste einhergehen, sind enorm. Machen Sie nicht den gleichen Fehler und unterschätzen Sie nicht die Bedeutung der Gesellschafterliste.

Mit Smartlaw erstellen Sie eine rechtssichere und individuelle Gesellschafterliste, angepasst auf Ihre gesellschaftsrechtlichen Verhältnisse und nach dem aktuellen Stand der Rechtsprechung gefertigt.

Wann wird eine Gesellschafterliste benötigt?

Eine Gesellschafterliste ist nicht nur bei der Erstanmeldung der Gesellschaft einzureichen, sondern auch immer dann, wenn es Änderungen in der Gesellschafterstruktur gibt. Dazu gehören das Ausscheiden von alten Gesellschaftern oder das Hinzukommen von neuen Gesellschaftern. Auch bei Namensänderungen von Gesellschaftern, durch Heirat oder Umfirmierung, muss eine aktualisierte Gesellschafterliste beim Handelsregister eingereicht werden.

Wer erstellt die Gesellschafterliste?

Eine Gesellschafterliste kann entweder von einem Notar oder von der Geschäftsführung erstellt und unterschrieben werden. Dieses Dokument ist für den Fall geeignet, dass die Gesellschafterliste von der Geschäftsführung erstellt und unterschrieben wird, z. B. bei der Erstanmeldung oder einer Umfirmierung bzw. Namensänderung der Gesellschafter.

Ein Notar hat die Liste dann zu erstellen und zu unterschreiben, wenn er an den Veränderungen der Gesellschafterstruktur mitgewirkt hat (z. B. den Vertrag mit dem die Geschäftsanteile an einen neuen Gesellschafter verkauft und abgetreten wurden, beurkundet hat). In allen sonstigen Fällen – z. B. Umfirmierung bzw. Namensänderung der Gesellschafter – sowie bei der Erstanmeldung der Gesellschaft wird die Gesellschafterliste von der Geschäftsführung erstellt und unterschrieben. Dabei ist darauf zu achten, dass die Unterschriften der Geschäftsführer alle dasselbe Datum haben.

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