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Geheimhaltungsvereinbarung einseitig (deutsch)

In Situationen in denen Sie vertrauliche Daten und Informationen über Ihr Unternehmen teilen müssen - dies kann zum Beispiel bei Vertragsverhandlungen zum Unternehmensverkauf der Fall sein - sollten Sie darauf achten, dass diese geschützt sind. Mit dieser einseitigen Geheimhaltungsvereinbarung beugen Sie dem Missbrauch und der Weitergabe Ihrer vertraulichen Unternehmensinformationen vor.

Wie funktioniert die Erstellung der <br>Geheimhaltungsvereinbarung mit Smartlaw?

  • In nur wenigen Schritten erstellen Sie eine individuell auf Ihre Bedürfnisse ausgerichtete Geheimhaltungsvereinbarung nach aktuellem Recht
  • Mit dem intelligenten Frage-Antwort-Dialog erstellen Sie ein juristisch hochwertiges Dokument
  • Alle Inhalte und Formulierungen wurden von führenden Rechtsanwälten erarbeitet und geprüft
  • Ihre Antworten und der Vertrag werden vertraulich behandelt und sind nur Ihnen zugänglich
  • Zahlreiche Praxistipps erleichtern Ihnen Entscheidungen
  • Am Ende des Frage-Antwort-Dialoges erhalten Sie ein fertig formuliertes Dokument in den Dateiformaten PDF und DOCX (zur einfachen Bearbeitung, z. B. mit Microsoft Word)
  • Einfach ausdrucken & unterschreiben!
  • DSGVO-konform
  • enthält wichtige Informationen zum GeschGehG - Gesetz zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen

Weitere Informationen

Was regelt diese einseitige Geheimhaltungsvereinbarung?

  • Entscheiden Sie, wie lange die Informationen geschützt bleiben sollen
  • Legen Sie fest, wie lange der Vertrag gelten soll
  • Regeln Sie, ob geschützte Informationen an Tochterunternehmen weitergegeben werden dürfen
  • Sie können eine Vertragsstrafe für den Fall einer Pflichtverletzung festlegen

Erstellen Sie jetzt Ihre individuelle Geheimhaltungsvereinbarung

Erstellen Sie jetzt Ihre individuelle Geheimhaltungsvereinbarung einseitig (deutsch)

Recht haben. Sicher sein. Besser arbeiten.

Zeit ist Geld – vor allem für Unternehmer. Mit Smartlaw haben Sie die rechtssichere Lösung für Ihr Problem immer sofort zur Hand. Weil Sie das Risiko von juristischen Auseinandersetzungen deutlich reduzieren, können Sie sich mehr auf Ihr Business konzentrieren.

Ihre Daten sind sicher!

Smartlaw unterliegt dem deutschen Datenschutzrecht. Da die Sicherheit Ihrer Daten für uns oberste Priorität besitzt, wenden wir Prozesse und Vorschriften an, die weit über den gesetzlichen Rahmen hinausgehen. Unser Datenschutz ist vom TÜV Hessen geprüft und zertifiziert.
 

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Smartlaw ist geprüft von Trusted Shops, TÜV-Zertifiziert & Mitglied der Datenschutzvereinigung GDD

Was ist eine einseitige Geheimhaltungsvereinbarung?

Wenn Sie Vertragsverhandlungen führen, kann es sein, dass Sie Ihrem Geschäftspartner oder dessen Mitarbeitern Informationen mitteilen müssen, bei denen es Ihnen wichtig ist, dass diese vertraulich behandelt werden. Solche Informationen können Unterlagen, Muster, Geschäftsabsichten, Problemstellungen, Daten und/oder Problemlösungen sein.

Zum Schutz dieser Informationen dient eine Geheimhaltungsvereinbarung. Vor Beginn der Vertragsverhandlungen unterschrieben, verpflichtet das Dokument die Partei, die Informationen empfängt, zur Geheimhaltung und zum Schweigen über wichtige Informationen der offenlegenden Partei. Diese für deutsche Vertragspartner geeignete und individuell gestaltete einseitige Geheimhaltungsvereinbarung gibt Ihnen die Möglichkeit, Ihre Unternehmensgeheimnisse zu schützen.

Was Sie bei der Erstellung des Geheimhaltungsvertrags beachten sollten

Beschreiben Sie den Gegenstand der einseitigen Geheimhaltungsvereinbarung möglichst genau und umfassend. Nur so können Sie sicherstellen, dass alle Informationen, die in den Verhandlungen ausgetauscht werden, vertraulich behandelt werden. Um Zweifel an und Diskussionen über die Vertraulichkeit einer Information zu vermeiden, können Sie die Vertraulichkeit auf solche Informationen beschränken, die als "vertraulich" gekennzeichnet sind.

Kann der Vertrag auch nachträglich erstellt werden?

Ja. Sie können in unserem Interview auswählen, ob sich die Geheimhaltungsvereinbarung auch auf Informationen erstrecken soll, die bereits vor der Unterzeichnung der anderen Partei mitgeteilt wurden. Der Schutz der Geheimhaltungsvereinbarung umfasst dann auch diese Informationen.

Nutzen Sie die Möglichkeit zur Vereinbarung einer Vertragsstrafe

Oftmals gestaltet sich der Nachweis eines Schadens bei einem Verstoß gegen die Geheimhaltungspflicht schwierig. Um dennoch die andere Seite effektiv von Verstößen abzuhalten, können Sie in dieser Geheimhaltungsvereinbarung eine Vertragsstrafe vereinbaren. Sie haben die Möglichkeit, die Höhe der Vertragsstrafe festzulegen, wobei ein hoher Betrag meist abschreckende Wirkung hat.

Bedenken Sie aber auch, dass Vertragsstrafenversprechen zwischen Nichtkaufleuten unwirksam sein können, wenn die Vertragsstrafe unangemessen hoch ist. Im Zweifel sollten Sie daher eine flexible Vertragsstrafe vereinbaren, die durch Gerichte auch angepasst werden kann. Bei einer flexiblen Vertragsstrafe legt der Verletzte die Strafe im Einzelfall fest. Die Höhe bemisst sich nach der Schwere der Verletzung der Geheimhaltungsvereinbarung. Mit einer flexiblen Vertragsstrafe können Sie somit besser auf Verstöße im Einzelfall reagieren.

Praxistipp:

Bei der Vereinbarung einer festen Vertragsstrafe, sollte diese mindestens 5.001 Euro betragen, damit im Streitfall Landgerichte entscheiden. Liegt der vereinbarte Betrag unter 5.001 Euro, dann sind Amtsgerichte mit der Angelegenheit befasst, die häufig über weniger Erfahrung im unternehmerischen Verkehr verfügen.

Wie lange ist die Geheimhaltungsvereinbarung gültig?

Sie können in unserem Frage-Antwort-Dialog die Laufzeit der einseitigen Geheimhaltungsverpflichtung nach Ihren Wünschen festsetzen. Dabei entscheiden Sie zunächst, wie lange Informationen ausgetauscht werden und anschließend, wie lange diese Informationen der Geheimhaltung unterliegen.

Wer muss die einseitige Geheimhaltungsvereinbarung unterschreiben?

Die offenlegende und die empfangende Partei müssen die Geheimhaltungsvereinbarung jeweils persönlich oder durch einen gesamtvertretungsberechtigten Vertreter unterzeichnen. Dies sind meist Inhaber, Geschäftsführer, Prokuristen oder Handlungsbevollmächtigte.

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