Mobilfunkanbieter dürfen Gerätewahl nicht einschränken
Mobilfunkanbieter dürfen die Nutzung des Internetzugangs durch mobile Endgeräte wie LTE-Router nicht durch Vertragsklauseln ausschließen. Dies stellt einen Verstoß gegen die Endgerätewahlfreiheit dar, entschied der BGH. Mehr lesen