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Trennung: Dachsanierung muss von beiden Ehepartnern bezahlt werden

Familie & Vorsorge 28. August 2016
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Trennung: Notwendige Dachsanierung am gemeinsamen Haus muss von beiden Ehepartnern bezahlt werden

© oxie99 / fotolia.com

Eigentum verpflichtet, auch wenn man es nicht nutzt. So muss ein ausgezogener Ehepartner sich finanziell an notwendigen Reparaturen am gemeinsamen Haus beteiligen, um weitere Schäden und Wertverluste zu vermeiden.

Ein getrennt lebendes Ehepaar war zu gleichen Teilen Eigentümer eines Einfamilienhauses. Seit der Trennung im Januar 2010 wohnte der Ehemann mit seiner Lebensgefährtin und dem gemeinsamen minderjährigen Sohn der Eheleute in dem Haus. Als es aufgrund undichter Stellen im Dach zu einem Wassereinbruch kam, wollte der Mann Dach sanieren lassen. Die ausgezogene Ehefrau verweigerte ihre Zustimmung, so dass der Mann die Arbeiten Ende 2013 das Dach eigenmächtig neu eindecken ließ. Die Reparaturkosten in Höhe von ca. 17.000 Euro verlangte er zur Hälfte von ihr zurück. Die Frau weigerte sich allerdings weiterhin zu zahlen. Die Sache ging vor Gericht. Hier hatte man Verständnis für den Mann.

Wertverlust sollte verhindert werden

Das Oberlandesgericht Brandenburg bestätigte in zweiter Instanz die Sichtweise des Mannes. Es habe sich um notwendige Arbeiten gehandelt, um einen weitere Schäden und somit einen Wertverlust am Haus zu verhindern. Er habe daher die erforderlichen Reparaturen auch gegen den Widerstand seiner Ehefrau durchzuführen dürfen.

(OLG Brandenburg, Beschluss vom 15.12.2015, Az. 9 UF 29/15)

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