Erben haben Anspruch auf Zugang zur Apple-iCloud

Dienstleistung, Handel & Privatverkäufe 6. Mai 2019
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Eine gesetzliche Regelung zum digitalen Erbe gibt es bislang nicht. Doch eine Entscheidung des LG Münster stärkt die Rechte der Erben weiter: Apple muss den Erben eines Verstorbenen Zugang zu dessen Daten in der iCloud gewähren.

Die Erben verlangten Zugriff auf das iCloud-Konto ihres im Ausland verstorbenen Verwandten. iCloud ist ein Dienst von Apple, der Daten aus unterschiedlichen Anwendungen von Apple verbindet (z.B. Notizen, E-Mails, Dokumente, Fotos). Apple verweigerte dies den Angehörigen. Diese klagten den Zugang zum digitalen Erbe ein.

Vor dem Landgericht Münster verteidigte Apple sich nicht weiter, sodass das Gericht den Erben den Zugang zur iCloud im Wege eines Versäumnisurteils zusprach.

Das Gericht schloss sich damit einer Grundsatzentscheidung des Bundesgerichtshofs aus dem letzten Jahr an. Private Daten im Internet wie beispielsweise ein Apple-Account oder ein Facebook-Konto zählen zum digitalen Erbe und fallen nach dem Tod des Nutzers grundsätzlich an seine Erben. Bei Briefen und Tagebüchern ist das üblich und es besteht kein Grund, digitale Inhalte anders zu behandeln (BGH, Urteil vom 12.7.2018, III ZR 183/17).

Folge: Erben haben grundsätzlich – nicht nur auf den Einzelfall beschränkt – das Recht, auf die Daten der Verstorbenen zuzugreifen.

LG Münster, Urteil vom 16.4.2019, 014 O 565/18; n. rk.