6-wöchige Kündigungsfrist für Probe-BahnCard rechtmäßig
Die AGB für Probe-BahnCard-Verträge sind, die bis zum 9.2.2023 abgeschlossen wurden, sind zum Teil unwirksam. Die vorgesehene Kündigungsfrist ist zwar wirksam, jedoch die vorgeschriebene Schriftform zu streng und damit unwirksam.
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