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Fahrtenbuchauflage für mehrere Fahrzeuge zulässig?

Auto & Verkehr 5. Mai 2025
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Blitzer bzw. Radarkontrolle auf Straße.

Christian Schwier / stock.adobe.com

Kann der Halter keine Angaben zum Fahrer eines Fahrzeugs machen, welches mit überhöhter Geschwindigkeit in eine Radarkontrolle geraten ist, kann dem Halter die Pflicht zur Führung eines Fahrtenbuchs auferlegt werden. Allerdings heißt das nicht, dass der Halter ein Fahrtenbuch über alle seine Fahrzeuge führen muss.

Ein Pkw fuhr mit überhöhter Geschwindigkeit und geriet in eine Radarkontrolle. Der Halter des geblitzten Fahrzeugs wurde daraufhin von der zuständigen Behörde aufgefordert, den konkreten Fahrer zu benennen. Der Fahrer war auf dem Bild wegen schlechter Bildqualität nicht zu erkennen und der Halter machte zunächst keine Angaben zu dem Fahrer. Erst nachdem der Geschwindigkeitsverstoß verjährt war, äußerte sich der Halter zu der Identität des Fahrers.

Die Behörde stellte das Verfahren ein, erteilte aber eine sofortige Fahrtenbuchauflage für alle Fahrzeuge des Halters, wogegen dieser sich im Eilverfahren wandte.

Das Verwaltungsgericht Aachen gab dem Halter recht. Die Ausdehnung der Fahrtenbuchauflage auf sämtliche Fahrzeuge ist nach Ansicht des Gerichts rechtswidrig und die Behörde hat die aufschiebende Wirkung seiner Klage wiederherzustellen, d.h., bis zur endgültigen Klärung muss der Halter die Auflage nicht erfüllen.

Denn nach Auffassung des Gerichts hat die Behörde ihr Ermessen nicht ordnungsgemäß ausgeübt. Die Behörde kann eine Fahrtenbuchauflage nicht ohne Weiteres auf alle Fahrzeuge eines Halters ausdehnen. Sie hat vielmehr darzulegen, warum ihrer Auffassung nach »die Gefahr besteht, dass sich auch im Zusammenhang mit den anderen Fahrzeugen solche Vorgänge ereignen könnten.« Insbesondere hatte die Behörde keine weiteren Verfahren benannt, die sie in ihrer Ermessensentscheidung berücksichtigt habe.

VG Aachen, Beschluss vom 21.11.2024, 10 L 792/24

Tipp: Einmal nicht aufgepasst und schon hat’s geblitzt. Die Geschwindigkeit kann man jedoch selbst kontrollieren. Anders ist dies bei einem Unfall im Straßenverkehr. Selbst bei Einhaltung der höchstmöglichen Sorgfalt lässt sich ein Unfall nicht ausschließen. Nach einem Unfall ist eins besonders wichtig: Ruhe bewahren und besonnen handeln. Damit Sie in jeder Situation wissen, wie Sie sich richtig verhalten, hat Smartlaw für Sie eine Checkliste aufgestellt. Aufgelistet ist die vorschriftsgemäße Vorgehensweise nach einem Unfall – alles Schritt für Schritt beschrieben und genau erklärt. Smartlaw informiert Sie darüber, wann es sinnvoll ist, die Polizei einzuschalten, welche Beweise Sie unbedingt sichern müssen, wie Sie die Unfallstelle korrekt sichern und vieles mehr. Sie können sich bereits vorab informieren und sich Ihre Checkliste ins Auto legen. Sollte es bereits zu einem Unfall gekommen sein, müssen Sie nur ein paar Fragen beantworten und Smartlaw erstellt Ihnen einen auf ihre konkrete Unfallsituation zugeschnittenen Handlungsplan. Wichtig bei jedem Unfall ist, dass insbesondere für die spätere Beweisführung und auch für die Versicherung ein Unfallprotokoll geführt wird. Auch hierbei biete Smartlaw Ihnen Unterstützung an.