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Seit dem 31.3.2018 müssen EU-weit alle Neufahrzeuge mit dem eCall-System ausgestattet sein. Mehr lesen
Wer mit seinem Auto eine Straßenbahn blockiert, muss für den Schienenersatzverkehr aufkommen, bis das Fahrzeug abgeschleppt werden kann – auch wenn das fast € 1.000,- kostet. Mehr lesen
Wer volltrunken Auto fährt, riskiert eine Kürzung der Versicherungsleistung durch die Kaskoversicherung »auf Null«. Mehr lesen
Wer wenig Auto fährt, sollte nach einem Unfall eher Taxi fahren, als sich einen Mietwagen zu leisten. Mehr lesen
Ein auf der Überholspur der Autobahn fahrender Autofahrer trägt keine Mithaftung an einem Auffahrunfall, wenn der Unfallverursacher ohne zu Blinken plötzlich auf die Überholspur wechselt – selbst bei Überschreiten der Richtgeschwindigkeit. Mehr lesen
Eine Gemeinde haftet nicht für einen Fahrradunfall auf einem schadhaften Radweg, wenn die schlechte Wegbeschaffenheit schon von weitem gut erkennbar ist und der Radfahrer sich darauf hätte einstellen können. Mehr lesen
Wurde über die Einrichtung einer Umweltzone im Stadtrat bereits diskutiert, hat der Erwerber eines alten Wohnmobils das Nachsehen. Die spätere Umsetzung gilt dann nicht mehr als überraschend. Der Besitzer bekommt keine Ausnahmegenehmigung. Mehr lesen
Erst Nachbesserung, dann Rücktritt: Verkäufer müssen erst dann ein Neufahrzeug liefern, wenn das angebotene Software-Update keinen Erfolg hat oder einen Wertverlust mit sich bringt. Mehr lesen
Seit dem 19.10.2017 gelten neue Regelungen in der Straßenverkehrsordnung. Deutlich tiefer in die Tasche greifen muss künftig, wer keine Rettungsgasse bildet, Einsatzfahrzeuge behindert oder am Steuer zum Handy greift. Mehr lesen
Die Formulierung „gekauft wie gesehen“ schließt die Haftung nur für solche Mängel aus, die ein Laie bei einer Besichtigung erkennen kann. Soll ein umfassender Haftungsausschluss gelten, muss er im Kaufvertrag explizit vereinbart werden. Mehr lesen