Direkt zum Inhalt

Bußgeld trotz fehlendem Verkehrsschild?

Auto & Verkehr 21. Januar 2022
Image

Animaflora PicsStock / stock.adobe.com

Wer in einer Fußgängerzone radelt und diese auch kennt, kann sich nicht darauf berufen, dass auf seiner Strecke kein entsprechendes Schild steht.

Ein Fahrradfahrer fuhr mit seinem Rad in eine Fußgängerzone. Gegen ihn wurde ein Bußgeld verhängt, wogegen er vorgeht. Er räumte zwar ein, die Fußgängerzone zu kennen, sei aber bei seiner Fahrt an keinem entsprechenden Verkehrsschild vorbeigefahren.

Das Amtsgericht Stuttgart entschied, der Radler muss wegen einer fahrlässigen Ordnungswidrigkeit eine Geldbuße von € 25.- zahlen. Nach Auffassung des Gerichts ist es unerheblich, dass er auf seiner Fahrt in die Fußgängerzone an keinem entsprechenden Verkehrsschild vorbeigekommen ist.

Denn die Straße ist als Fußgängerzone auf ihrer gesamten Länge für den Radverkehr gesperrt. Der Radfahrer wusste auch, dass er eine Fußgängerzone entlangfuhr. In einem solchen Fall kann er sich nicht darauf berufen, dass ihn seine Strecke an keinem Verkehrsschild vorbeigeführt hat. Da er allerdings fälschlicherweise davon ausgegangen war, dass das Radfahrverbot für ihn wegen des fehlenden Schildes nicht gilt, ging das Gericht von Fahrlässigkeit und nicht von Vorsatz aus.

AG Stuttgart, Urteil vom 18.1.2021, 18 OWi 65 Js 122813/20