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Hundebiss als Betriebsgefahr eines Pkw

Auto & Verkehr 18. Dezember 2023
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Charlotte / stock.adobe.com

Wird ein Hund angefahren und beißt anschließend sein »Herrchen«, hat der Unfallverursacher auch für diesen Schaden aufzukommen.

Während eines gemeinsamen Jagdausflugs überfuhr einer der Jäger versehentlich den Rauhaardackel des anderen Jägers mit seinem Pkw. Der Hundehalter wollte seinen leblosen Hund aufheben. Dieser biss sein »Herrchen« dabei ins Handgelenk. Der Hundehalter verlangt vom Unfallverursacher bzw. dessen Haftpflichtversicherung dafür Schadensersatz.

Das Oberlandesgericht Celle entschied, der Hundehalter hat wegen des Hundebisses Anspruch auf Schadensersatz. Der Hundebiss hat sich nach Ansicht des Gerichts »beim Betrieb des Fahrzeugs« ereignet. Der durch den Biss entstandene Schaden ist der Betriebsgefahr des Pkw zuzurechnen. Denn der Hund stand nach dem Unfall unter Schock und habe deswegen zugebissen. Gerade wegen des Unfalls musste der Hundehalter auch nach seinem überfahrenen Hund sehen. Daher war das Überfahren ursächlich für den Hundebiss.

Allerdings haftet der Hundehalter selbst zu 25 % für den durch den Hundebiss entstandenen Schaden. Denn in dem Biss hat sich die besondere Gefahr realisiert, die von einem Hund ausgehen kann. Dabei hat sich die Tiergefahr durch den Unfall noch erhöht. Denn ein verletztes Tier birgt nach Auffassung des Gerichts ein höheres Gefahrenpotential als ein gesundes.

OLG Celle, Urteil vom 5.10.2022, 14 U 19/22